Verantwortung des Arbeitgebers
... von Heiko Wruck
RATGEBER
Lassahn/gc. Zuerst ist der Arbeitgeber für die Sicherheit am Arbeitsplatz verantwortlich. Das gilt auch für das Aufladen von Dienst- und Privathandys (oder Smartphones, Tablets, Laptops) am Arbeitsplatz. Wenn solche Geräte im Betrieb aufgeladen werden, dann dürfen ausschließlich intakte Geräte und Kabel dafür benutzt werden.
