Gegen Genesungspflicht verstoßen
Redaktion: Deutsche Anwaltshotline AG
RATGEBER
Nürnberg/gc. Wer trotz einer Krankmeldung am Abend eine Tanzveranstaltung besucht, verstößt gegen seine Pflicht, alles Zumutbare für eine rasche Genesung zu unternehmen. Außerdem sei dieses Verhalten unkollegial, urteilte das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt (Az. 10 L 6/14).