Kindeswohl nicht mehr möglich
Redaktion: Deutsche Anwaltshotline AG
RATGEBER
Nürnberg/gc. Liegen die erzieherischen Grundansichten zweier getrenntlebender Eltern weit auseinander, ist es für das Kindeswohl am besten, wenn das Sorgerecht bei einem Elternteil alleine bleibt. Das gilt besonders dann, wenn der Vater des Kindes sich dem sog. Islamischen Staat (IS) angeschlossen hat, beschloss das Oberlandesgericht Karlsruhe (Az. 18 UF 265/15).