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Sonntag, 13. August 2006

Flüchtlingskrise 2015

von Heiko Wruck
#DOSSIER Flüchtlinge
Stand: 26. Juni 2018
Im Jahr 2015 wurden 1.091.894 Asylsuchende in Deutschland registriert. Die Zahl der Neuregistrierungen erreichte im November 2015 mit rund 206.000 Zugängen einen Höhepunkt. Da es bei der Zählung der Asylsuchenden zu Fehl- und Doppelerfassungen kam, wurde die Zahl der 2015 nach Deutschland registriert eingereisten Asylsuchenden von Innenminister Thomas de Maizière Ende September 2016 auf 890.000 korrigiert.

Anzahl der neu registrierten Flüchtlinge in Deutschland
(nicht bereinigt von Mehrfachregistrierungen)

● 2014:    238.676 Quelle: Statista GmbH, 20355 Hamburg, Johannes-Brahms-Platz 1
● 2015: 1.091.894 Quelle: Statista GmbH, 20355 Hamburg, Johannes-Brahms-Platz 1
● 2016:    321.361 Quelle: Statista GmbH, 20355 Hamburg, Johannes-Brahms-Platz 1
● 2017:    186.644 Quelle: Statista GmbH, 20355 Hamburg, Johannes-Brahms-Platz 1


DIE ENTWICKLUNG DER FLÜCHTLINGSKRISE 2015

● Mittwoch, 13. Mai 2015
Die EU-Kommission identifiziert Sofortmaßnahmen und definiert vier Schwerpunkte für eine bessere Steuerung der Migration. Die vier Schwerpunkte lauten: 1. Anreize für irreguläre Migration reduzieren, 2. Menschenleben retten und Außengrenzen sichern, 3. Gemeinsame Asylpolitik verbessern: Missbrauch verhindern und Lastenteilung zwischen den Mitgliedstaaten schaffen, 4. Wege für die legale Migration eröffnen. 

● Montag, 8. Juni 2015
Die Kommission empfiehlt auf der Grundlage eines Verteilungsschlüssels eine EU-weite Neuansiedlungsregelung mit 20.000 Plätzen. Im Rahmen der europäischen Neuansiedlungsregelung sollten EU-weit 20.000 Plätze für neu anzusiedelnde Personen zugesagt werden. Die Laufzeit der Regelung sollte ab Annahme der Empfehlung zwei Jahre betragen.

● Mittwoch, 17. Juni 2015
Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán kündigt an, einen Zaun entlang der ungarisch-serbischen Grenze zu bauen: 175 Kilometer lang mit Gattern für den geregelten Einlass von Flüchtlingen.


● Montag, 13. Juli 2015
Ungarn: Die rechtsnationale Regierung in Ungarn beginnt mit dem Bau eines 175 Kilometer langen Grenzzauns an der Grenze zu Serbien. Ziel des Grenzzauns ist es, Flüchtlinge daran zu hindern, über Serbien in die EU zu kommen.

● Mittwoch, 19. August 2015
Die deutsche Regierung korrigiert ihre Flüchtlingsprognose von 450.000 nach oben auf 800.000 Ankommende, viermal so viele wie im Vorjahr.

● Donnerstag, 20. August 2015
Aufgrund der steigenden Flüchtlingszahlen an der mazedonischen Grenze ruft das mazedonische Parlament den Ausnahmezustand aus. Die große Zahl von Flüchtlingen, die von Griechenland nach Mazedonien einreisen, stellen das Land vor große Probleme. Der Ausnahmezustand rechtfertigt den Einsatz des Militärs an den Grenzen des Landes, vor allem in der Grenzstadt Gevgelije.

● Freitag, 21. August 2015
Bamf-Regierungsdirektorin Angelika Wenzl verschickte am 21. August 2015 einen internen Vermerk mit der Überschrift: „Verfahrensregelung zur Aussetzung des Dublinverfahrens für syrische Staatsangehörige“. Das bedeutet, Syrer, die in Deutschland Asyl beantragen, werden nicht mehr in das Land zurückgeschickt, in dem sie zuerst europäischen Boden betreten haben. Diese Nachricht gelangt in den Medien. 

● Sonnabend, 22. August 2015
Griechisch-Mazedonische Grenze: Die Flüchtlige durchbrechen Zäune und Stacheldraht, um nach Deutschland oder in andere EU-Länder zu gelangen. Zuvor hatten die Flüchtlinge über 48 Stunden an der Grenze gewartet.

● Dienstag, 25. August 2015
Bis Mitte August waren in Ungarn über 150.000 Flüchtlinge offiziell registriert worden. Die Pressestelle des Bamf ging am 25. August in die Offensive und twitterte um 13.30 Uhr: "#Dublin-Verfahren syrischer Staatsangehöriger werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt von uns weitestgehend faktisch nicht verfolgt." Auf der Balkanroute verbreitete sich der Tweet sofort; er galt als Einladung. Vor dem Tweet ließen sich fast alle Flüchtlinge in Ungarn registrieren. Danach fast niemand mehr. (Balkanroute führte von Syrien über 3000 Kilometer: Türkei, Griechland, Mazedonien, Serbien, Kroatien, Slowenien, Ungarn, Österreich, Deutschland).

Der Original-Tweet: „#Dublin-Verfahren syrischer Staatsangehöriger werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt von uns weitestgehend faktisch nicht weiter verfolgt.“

Die Dublin-III-Verordnung  besagt, dass Asylbewerber und Asylbewerberinnen in dem Land Asyl beantragen müssen, in dem Sie zuerst EU-Boden betreten haben - das aber ist in der momentanen Situation angesichts der vielen Flüchtlinge realistisch kaum umsetzbar. Allein am darauf folgenden Wochenende werden über 80.000 Asylbewerber und Asylbewerberinnen jubelnd in München empfangen.

● Montag, 31. August 2015
Sommerpressekonferenz der deutschen Regierung - Bundeskanzlerin Angela Merkel, CDU, Pressekonferenz zur Flüchtlingskrise: „Deutschland ist ein starkes Land. (...) Wir haben so vieles geschafft, wir schaffen das. Wir schaffen das, und wo uns etwas im Wege steht, muss es überwunden werden.“

● Freitag, 4. September 2015
Etwa 3.000 Flüchtlinge campieren im Untergeschoss des Bahnhofs, in Zelten, auf Matratzen, zwischen Plastikmüll und Beton. Die Ungarn lassen keine Züge mehr nach Westeuropa fahren, die Versorgung wird immer schlechter. Tausende Flüchtlinge machen sich vom Bahnhof in Budapest, wo sie seit Tagen festsitzen, auf den Weg zu Fuß über die Autobahnn Richtung Östereich. In der Nacht dieses 4. September entschließt sich Bundeskanzlerin Angela Merkel, diese Menschen in Zügen nach Deutschland zu holen. Schon bald werden es 13.000 Flüchtlinge täglich sein. Bis zum Jahresende 2015 kommen eine knappe Million.

● Sonnabend, 5. September 2015

In der Nacht vom 4. auf den 5. September 2015 trifft Bundeskanzlerin Merkel nach einem Telefonat mit dem ungarischen Regierungschef Viktor Orbán und dem österreichischen Kanzler Werner Faymann die Entscheidung, dass tausende Flüchtlinge aus Ungarn ungehindert nach Deutschland einreisen dürfen. Es wird betont, dass es sich dabei allerdings um eine Ausnahme handele. Während einige Kommentatoren die Entscheidung Merkels begrüßen, befürchten andere, dass durch diese Entscheidung falsche Anreize für Flüchtlinge gesetzt und Schleuserkriminalität gefördert wird.

Originaltext der Pressemitteilung:

PRESSE- UND INFORMATIONSAMT DER BUNDESREGIERUNG
Samstag, 5. September 2015

Pressemitteilung: 

309
Ausgabejahr: 
2015
Bundeskanzlerin Merkel telefoniert mit Ministerpräsident Orbán
Der stellvertretende Sprecher der Bundesregierung, Georg Streiter, teilt mit:

Bundeskanzlerin Angela Merkel und der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán haben am Abend ein Telefongespräch geführt. Beide waren sich darüber einig, dass sowohl Ungarn wie auch Deutschland ihren europäischen Verpflichtungen, einschließlich den Verpflichtungen aus dem Dubliner Abkommen, nachkommen. Merkel und Orbán waren sich ebenso darüber einig, dass die heutige Weiterreise der Flüchtlinge aufgrund der Notlage an der ungarischen Grenze - wie gestern bereits betont - eine Ausnahme war.


● Sonntag, 6. September 2015

Der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD einigt sich darauf, die Ausgaben des Bundes für die Flüchtlingshilfe um drei Milliarden Euro zu erhöhen. Der Bund will im Haushalt 2016 seine Ausgaben um drei Milliarden Euro erhöhen. Zusätzlich sollen Länder und Kommunen ebenfalls drei Milliarden Euro bekommen. Außerdem sollen die Asylregeln verschärft werden, indem Kosovo, Albanien und Montenegro zu sicheren Herkunftsstaaten bestimmt werden. Asylsuchende aus diesen Ländern können dann schneller abgewiesen werden.

● Sonntag, 13. September 2015

Innenminister Thomas de Maizière verkündet vorübergehende Grenzkontrollen zu Österreich. Deutschland sei für einen Großteil der ankommenden Flüchtlinge schlicht nicht zuständig. Ziel der Grenzschließung sei es, andere EU-Staaten wieder dazu zu bringen, das Dublin-Verfahren anzuwenden und Flüchtlinge nicht einfach nach Deutschland reisen zu lassen. Grenzkontrollen sind im Schengenraum in Ausnahmefällen für maximal sechs Monate erlaubt.

● Montag, 14. September 2015

Der Europäische Rat beschließt die Umsiedlung von 40.000 Geflüchteten. Umgesiedelt werden sollen Personen, die unzweifelhaft internationalen Schutz benötigen aus Italien (24.000) und Griechenland (16.000). Die an dem Mechanismus beteiligten Mitgliedstaaten erhalten für jede umgesiedelte Person einen Pauschalbetrag von 6 000 Euro.

● Dienstag, 22. September 2015

Die EU-Innenminister einigen sich auf die Verteilung von 120.000 Flüchtlingen aus Ungarn, Griechenland und Italien auf andere EU-Mitgliedsstaaten. Die Einigung erfolgte nicht wie gewohnt im Konsens. Ungarn und drei weitere osteuropäische Staaten stimmten dagegen.

● Dienstag, 29. September 2015

Erstmals im Zuge der Flüchtlingskrise beschlagnahmt das Land Berlin Immobilien. Diskutiert wird zudem, ob auch leerstehende Wohnungen beschlagnahmt werden sollen. Erlaubt ist dies, wenn die öffentliche Ordnung bedroht ist. Hamburg plant ähnliche Vorkehrungen.

● Donnerstag, 15. Oktober 2015

Mit dem Beschluss des Bundestages werden Albanien, Montenegro und der Kosovo zu sicheren Herkunftsländern erklärt. Die Möglichkeiten für Asylsuchende aus diesen Ländern in Deutschland Asyl zu erhalten sinken somit signifikant. Außerdem wird beschlossen, dass Asylbewerber in Erstaufnahmeeinrichtungen von nun an Sachleistungen statt Taschengeld erhalten. Desweiteren unterstützt der Bund Kommunen ab 2016 mit 670 Euro im Monat pro aufgenommenem Flüchtling.

● Donnerstag, 5. November 2015
Die Koalitionsparteien in Berlin einigen sich darauf, fünf „Aufnahmeeinrichtungen" einzurichten, in denen Asylbewerber aus so genannten sicheren Herkunftsstaaten untergebracht werden sollen. Damit sind in erster Linie Menschen aus Ghana, Mazedonien, Albanien, Serbien, Montenegro, Kosovo und Bosnien-Herzegowina gemeint, deren Chancen, Asyl in Deutschland zu erhalten, sehr gering sind und deren Asylanträge innerhalb von drei Wochen bearbeitet werden sollen. Abgelehnte Asylsuchende sollen direkt nach Abschluss des Verfahrens zurück in ihre Herkunftsländer geschickt werden.

● Sonnabend, 10. November 2015
Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums bestätigt, dass Verfahren nach dem Dublin-III-Abkommen nun auch wieder auf syrische Flüchtlinge angewandt werden. Die Flüchtlinge werden nun wieder in die Länder zurückgeschickt, in denen sie erstmalig in die Europäische Union eingereist sind. Ausgenommen ist bisher Griechenland.

● Sonntag, 3. Januar 2016
Der CSU-Vorsitzende Horst Seehofer fordert die Festlegung einer Obergrenze von maximal 200.000 Flüchtlingen pro Jahr und erntet dafür Kritik aus den Reihen der Opposition sowie vom Koalitionspartner SPD. Angela Merkel hält an ihrem Kurs fest und betont, dass die Einführung einer Obergrenze nicht kompatibel mit dem Grundgesetz sei. Straffällig gewordene Asylbewerber sollen allerdings laut Bundesregierung zukünftig schneller ausgewiesen werden. 

● Donnerstag, 15. Juni 2017
Die Europäische Kommission klagt gegen Tschechien, Polen und Ungarn wegen der Nichteinhaltung der Beschlüsse des Rats über die Umverteilung von Flüchtlingen. Der Beschluss war 2015 in Kraft getreten. Er verpflichtet alle Mitgliedsländer dazu, alle drei Monate Bericht über verfügbare Plätze für Flüchtlinge zu erstatten. Ungarn kam dieser Regelung von Anfang an nicht nach, Polen und Tschechien haben seit Ende 2015 und 2016 weder Umsiedlungen vorgenommen noch Zusagen gemacht.  Alle drei Länder sehen sich nach wie vor nicht dazu verpflichtet zu handeln und machten keine Äußerungen gegenüber der Kommission.