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Sonntag, 13. August 2006

Mythen über Seenotrettung

#DOSSIER/Flüchtlinge
Stand: 5. August 2018
Quelle: „Die kooperieren doch mit
Schleppern!“ von Fabian Hillebrand,
Neues Deutschland (ND), 4./5. August
2018, Politik, Seite 5
● Warum werden die Flüchtlinge nicht
  einfach nach Afrika zurückgebracht?


Das ist nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte illegal.Über 200 Flüchtlinge aus Eritrea und Somalia wurden im Jahr 2009 südlich der Insel Lampedusa von der italienischen Küstenwache aufgegriffen und zurück nach Libyen (Tripolis) gebracht. Dagegen reichten 24 der betroffenen Flüchtlinge Klage ein. Italien wurde deswegen am 19. Januar 2012 zu einer Schadensersatzzahlung verurteilt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte begründete seine Entscheidung damit, dass Italien die Flüchtlinge nicht nach Libyen zurückführen durfte, weil ihnen dort Folter drohe.

● Die Retter locken doch erst die Flüchtlinge aufs Meer.
Natürlich reagieren auch die Schlepper auf die Anwesenheit von Rettungsorganisationen. Wissenschaftliche Untersuchungen an der Uni Oxford haben verschiedene Zeiträume und Fluchtbewegungen miteinander verglichen, die nicht bestätigen, dass die Formel Mehr Retter = mehr Flüchtlinge aufgeht. Nachweislich legen nicht mehr Schiffe von der libyschen Küste ab, wenn mehr Rettungsschiffe auf See sind. Auch als die Rettungsaktion “Mare Nostrum” der italienischen Küstenwache im Jahr 2014 zu Ende ging, was erst die provaten Seenotretter notwendig machte, nahm die Anzahl der afrikanischen Flüchtlinge nicht ab. Allerdings begannen damals die Todeszahlen der im Mittelmeer ertrunkenen Flüchtlinge deutlich zuzunehmen.

● Private Retter sind Taxis, die die Flüchtlinge
  nach Europa holen.
Private Retter sind zwar freiwillig im Mittelmeer unterwegs, aber sie handeln keinesfalls autonom. Ihre Einsätze werden vom MRCC (Maritime Rescue Coordination Centre) koordiniert und geleitet. Eine in Rom befindliche Seenotrettungsstelle entscheidet, welche Häfen die Seenotretter anlaufen dürfen. Die Auswahl jedes einzelnen Hafens muss nach dem jeweils geltenden Seerecht erfolgen. Schiffbrüchige sind demnach in einen sicheren Hafen zu bringen. Im Fall schiffbrüchiger Flüchtlinge ist hier nach der Genfer Flüchtlingskonvention zu verfahren. Danach gilt als sicherer Hafen, wenn dort der schiffbrüchige Flüchtling keine Verfolgung oder erniedrigende Behandlung fürchten muss. Da den schiffbrüchigen Flüchtlingen in Afrika Folter droht, müssen sie nach Europa gebracht werden.

● Die privaten Retter übernehmen staatliche Aufgaben.
Manche meinen, die privaten Seenotretter würden wie Bürgerwehren handeln, die die Polizei unterstützten, weil diese nicht überall gleichzeitig sein kann. Bürgerwehren versuchen, das staatliche Gewaltmonopol auszuhöhlen. Ein staatliches Monopol auf die Rettung von Menschen gibt es allerdings nicht. Das Gegenteil ist der Fall. Jeder ist verpflichtet, in einer Notlage zu helfen. Alles andere ist unterlassene Hilfeleistung. Die Pflicht zur Rettung wird in internationalen Gewässern durch die UN-Seerechtskonvention geregelt.

● Die NGOs kooperieren mit den Schleppern.
Angeblich würden NGOs mit Schleppern in Libyen per Lichtsignal kooperieren. Tatsache ist, dass die Seenotrettung inzwischen ein Teil des Schleppergeschäfts ist. Allerdings wird die große Mehrheit von schiffbrüchigen Flüchtlingen nicht von privaten Seenotrettern, sondern von Frachtschiffen, der Küstenwache und vom Militär aufgenommen. Um die Position von Schiffen auszutauschen braucht es heute längst keiner Lichtsignale mehr. Die aktuellen Schiffspositionen sind öffentlich einsehbar. Tatsächlich jedoch kooperieren die deutsche Bundesregierung und die Europäische Union mit den Schleppern. So auch mit der libyschen Küstenwache. Diese besteht zum Teil aus einer Vielzahl rivalisierender Milizen, die nicht nur Geld von Schleppern und Menschenhändlern nimmt, um Flüchtlingsschiffe durchzuwinken, sondern auch selbst Menschen gegen Bezahlung schmuggeln. Die libysche Küstenwache wird von italienischen, deutschen und europäischen Behörden ausgebildet, finanziert und mit Schiffen ausgerüstet.

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