Für ein Jahr von Aufträgen ausgeschlossen
Redaktion: Hamburger Finanzbehörde
Redaktion: Hamburger Finanzbehörde
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Pressemitteilung
Hamburg/gc.
 Wegen nachgewiesener Unzuverlässigkeit wird eine Hamburger Firma für 
zwölf Monate von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen.
Der
 Firmeninhaber ist im Zusammenhang mit seinem strafwürdigen Verhalten 
bei Bauaufträgen vom Landgericht Hamburg zu einer Bewährungsstrafe 
verurteilt worden.
Von Ende 2001 bis April 2005 verschaffte ein 
Mitarbeiter des damaligen Amtes für Strom- und Hafenbau der Firma 
zahlreiche Aufträge über Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an 
Kaimaueranlagen. Das Unternehmen hatte regelmäßig Arbeitsstunden in 
Rechnung gestellt, die tatsächlich nicht angefallen waren, um sich 
hieraus einen wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen.
Der 
inzwischen verurteilte Behördenmitarbeiter unterließ es bewusst, die 
Rechnungen einer eingehenden Kontrolle zu unterziehen und zeichnete die 
überhöhten Rechnungen dennoch als korrekt ab. So bezahlte das Amt für 
Strom- und Hafenbau für Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an 
Kaimauern, die niemals in diesem Umfang erbracht wurden.
Nach 
rechtskräftigem Abschluss des Strafverfahrens hat die Finanzbehörde die 
Firma gemäß der Richtlinie „Schwere Verfehlungen“ – http://www.hamburg.de/contentblob/23732/data/richtlinie-schwere-verfehlungen.pdf – befristet von der Vergabe neuer Aufträge ausgeschlossen.
Auch
 wenn der Hamburg Port Authority als Nachfolgerin von Strom- und 
Hafenbau der damals entstandene Schaden inzwischen ersetzt wurde, ist 
der Ausschluss als generalpräventive Maßnahme gegenüber unzuverlässigen 
Auftragnehmern und im weiteren Sinne auch der Korruptionsbekämpfung 
geboten.
Aussender:
Pressestelle der Hamburger Finanzbehörde
Daniel Stricker
Tel.: 040-428 23 1662
Fax: 040-427 92 3556
daniel.stricker@fb.hamburg.de
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