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Samstag, 11. Februar 2012

Angedrohter Leistungsentzug

Abschied von der Existenzgründungsförderung
Redaktion: Industrie- und Handelskammer Südthüringen
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Pressemitteilung
Suhl/gc. Mit der Einführung des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt war auch die Umwandlung des Existenzgründungszuschusses der Bundesagentur für Arbeit (BA) von einer Pflicht- in eine vollständige Ermessensleistung verbunden.

Zudem erhöhte sich der erforderliche Restanspruch auf Arbeitslosengeld und es reduzierte sich die Förderhöhe. Die Vermittlung in eine abhängige Beschäftigung, alternativ eine entsprechende Qualifizierung, sollen Vorrang haben.

Wenige Wochen nach Wirksamkeit des Gesetzes stellen die Gründungsberater der Kammern fest, dass die Agenturen mit einem grundsätzlichen „Nein“ zu Förderanträgen eine regelrechte Blockade aufgebaut haben. Gründungsinteressierte berichten sogar von angedrohten Leistungskürzungen, wenn sie an ihrem Vorhaben festhalten.

Damit haben sich Ministerin Ursula von der Leyen (CDU) und BA klar vom Koalitionsvertrag aus 2009 verabschiedet, in dem „für ein Leitbild der unternehmerischen Selbstständigkeit“ geworben, „Deutschland wieder zum Gründerland“ und „Selbstständigkeit als Chance“ angesehen werden sollten.

Aktuell ist in Thüringen trotz der konjunkturbedingten Verbesserung der Chancen am Arbeitsmarkt ein nach wie vor großes Gründungsinteresse auch aus der Arbeitslosigkeit zu verzeichnen.

Die These von den „Notgründungen“ widerlegt die Gründerumfrage 2011 des Beratungsnetzwerkes Gründen und Wachsen in Thüringen, wonach Motive für den Start in die Selbstständigkeit für 52 % neue Herausforderungen und für 44 % Selbstverwirklichung sind. Auch eine gute Geschäftsidee und ein höheres Einkommen waren wegweisende Gründe, während die Rückkehr in Arbeit nur von 34 % genannt wurde.

Mehr als 80 % nutzen Thüringer Förderangebote von der Beratung bis zur Finanzierung. Auch wenn ca. zwei Drittel aller Gründer maximal sechs Monate Vorbereitungszeit bis zum Start in die Selbstständigkeit benötigen, ist doch in der Regel ein längerer Zeitraum notwendig um die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Vorhabens zu erreichen. Hier bildete der Gründungszuschuss der BA eine wirksame Unterstützung in der Startphase.

„Aus Sicht der IHK Südthüringen führt die Veränderung der Förderung zum wirtschaftlichen Zwang für den Gründer, dass sich die Gründung schneller tragen muss“, so Hauptgeschäftsführer, Dr. Ralf Pieterwas. „Die Entscheidung über die Inanspruchnahme des Gründungszuschusses scheint weniger vom Geschäftsmodell des potenziellen Gründers als mehr von der Kassenlage der jeweiligen Arbeitsagentur abhängig zu werden.“

Mit der Beibehaltung und Erweiterung der Unterstützung von Gründern in Thüringen hat das zuständige Wirtschaftsministerium die Notwendigkeit einer solchen Förderung erkannt. Neben dem Existenzgründerpass, der Förderung der freiberuflichen Beratung und der Betreuung durch Gründernetzwerke steht als Alternative zum Gründerzuschuss der BA der Zuschuss aus der Existenzgründerrichtlinie der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GfAW) zur Verfügung.

Allerdings ist der Aufwand von Beantragung bis Abrechnung für den Gründer erheblich höher. Hier sieht die IHK deutlichen Optimierungsbedarf, um das Vorhaben nicht an der Bürokratie scheitern zu lassen. Denn, so Dr. Pieterwas „Jede tragfähige Gründung auch aus der Arbeitslosigkeit ist ein Erfolg - zuerst für die Gründer persönlich aber auch wirtschaftspolitisch am Arbeitsmarkt.“

Aussender:
Maria Dietz
Referat
Öffentlichkeitsarbeit/Marketing
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