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Mittwoch, 6. März 2013

Fairparken in Hamburg

Neue Regeln – mehr Kontrollen
Redaktion: Hamburger Verkehrsbehörde
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Pressemitteilung
Hamburg/gc. Öffentliche Parkplätze sind sehr begehrt, aber meist nur schwer zu finden. Viele der rund 6.500 Stellplätze an den Straßen in der Hamburger Innenstadt werden von Dauerparkern belegt. Nur jeder Fünfte zahlt die Parkgebühr. Mit dem Ziel mehr Park- und Gebührengerechtigkeit zu schaffen, hat der Hamburger Senat am 5. März 2013 eine Optimierung der Parkraumbewirtschaftung beschlossen, die intensivere Kontrollen einschließt. Die Gebühren für das Parken bleiben stabil. Die Überwachung der gebührenpflichtigen Parkplätze wird ab sofort zunächst im Innenstadtbereich deutlich erhöht.


Senator Frank Horch: „Von einer höheren Fluktuation auf den Parkplätzen profitieren alle: Autofahrer, Einzelhandel und nicht zuletzt die Umwelt. Weniger Parksuchverkehr bedeutet auch weniger Lärm und Luftschadstoffe. Eine gut funktionierende Parkraumbewirtschaftung stärkt zudem die Wettbewerbssituation umweltfreundlicher Verkehrsmittel.“

Hamburg verfügt bereits über eine fast flächendeckende Parkraumbewirtschaftung innerhalb des Rings 1 und über weitere unzusammenhängende Gebiete und Straßenabschnitte im gesamten Stadtgebiet. Insgesamt sind etwa 11.000 öffentliche Parkplätze gebührenpflichtig. Der überwiegende Teil wird mit Parkscheinautomaten bewirtschaftet, etwa 300 mit Parkuhren. Auf weiteren zirka 6.000 Parkplätzen gilt die Parkscheibenregelung.

Die gebührenpflichtigen Parkplätze sind in drei unterschiedliche Gebührenzonen eingeteilt:    Zone I = 1 Euro, Zone II = 0,50 Euro und Zone III = 0,25 Euro je angefangene halbe Stunde. Innerhalb der einzelnen Gebührenzonen gilt eine Vielzahl unterschiedlicher Bewirtschaftungszeiten, die sich in erster Linie noch an alten Ladenöffnungszeiten orientieren. Auch die Höchstparkdauer ist sehr verschieden zwischen 30 Minuten und 3 Stunden.

Der Senat hat beschlossen, die Vielzahl der Regelungen zu vereinheitlichen. So wird es nur noch zwei Bewirtschaftungszeiten geben: in Gebieten, in denen hauptsächlich Beschäftigte, Kunden und Besucher parken ist die Zeit von Montag bis Sonnabend von 9 bis 20 Uhr gebührenpflichtig. Gebiete, in denen Parkverkehr auch abends auftritt, z.B. Gastronomie, erhalten eine Bewirtschaftungszeit von Montag bis Sonnabend von 9 bis 24 Uhr.

Parkplätze in der Gebührenzone I, die bisher mit der Parkscheibenregelung bewirtschaftet worden sind, werden künftig gebührenpflichtig. Betroffen sind hiervon insbesondere die Bewohnerparkgebiete Schaarmarkt, Großneumarkt und Cremon. Bewohner mit Parkausweis sind von der Gebührenpflicht befreit. In der HafenCity werden 50 weitere Stellplätze gebührenpflichtig.

Zukünftig wird die Höchstparkdauer von 1 Stunde in Zone I und 2 Stunden in Zone II und Zone III festgesetzt. In Ausnahmefällen kann die Höchstparkdauer auf 30 Minuten begrenzt werden, z.B. im Bahnhofsumfeld.

Künftig können die Parkgebühren minutengenau bezahlt werden, wie dies beim Handyparken bereits möglich ist. Die Parkautomaten werden entsprechend den neuen Regelungen umgerüstet.

Aussender:
Hamburger Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
Helma Krstanoski
Tel.: 040-42841 1326
helma.krstanoski@bwvi.hamburg.de
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