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Montag, 13. Mai 2013

Immer gepflegt

von Heiko Wruck
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Glosse
Wenn Sie immer so ungepflegt herumlaufen, dann müssen Sie sich auch nicht darüber wundern, wenn Ihnen der Staat das Pflegegeld streicht.


Wie dessen Name es schon sagt, es soll für die Pflege ausgebenen werden. Hochwertige Pflegeprodukte gibt es jede Menge. Deswegen können Sie Ihr Pflegegeld auch für eine qualifizierte Pflegeberatung einsetzen. Zu einem gepflegten Auftreten gehören auch eine gepflegte Sprache, gepflegte Kleidung, gepflegte Zähne und ein gepflegtes Auto. Manchmal können Sie auch ein gepflegtes Bierchen, ein gepflegtes Essen oder auch eine gepflegte Nummer abrechnen.

Interessant für Sie ist die Frage, welche Pflegestufe Sie für sich geltend machen können. In der Pflegestufe I dürfen Sie nur Kosten einreichen, die Ihnen entstehen, wenn Sie im Spezial-Handel Pflegeprodukte bestellen müssen. Faltencremes, Autopolituren, Badezusätze ... In der Pflegestufe II lassen Sie sich die Kosten für Hotelübernachtungen, Wellness-Anwendungen und Lach-Seminare erstatten. Der absolute Knüller ist aber die Pflegestufe III. Hier gehen kulinarische und erotische Genüsse voll zu Lasten der Pflegekasse. Allerdings müssen Sie Ihre Pflegebedürftigkeit nachweisen.

Die kulinarisch-erotische Anerkennung Ihrer Pflegestufe gibt’s schon ab 150 Kilo Eigengewicht.

Kontakt:
Heiko@Wruck.org
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