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Donnerstag, 11. Juli 2013

Hamburg soll leiser werden

Neun Maßnahmen und 12 Pilotprojekte
Redaktion: Hamburger Behörde für Stadtentwicklung
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PRESSEMITTEILUNG
Hamburg/gc. Der Hamburger Senat hat am 9. Juli 2013 die zweite Stufe des Lärmaktionsplanes (LAP) für Hamburg 2013 zur Kenntnis genommen. Der LAP listet die Schwerpunkte der Stadt in den Bereichen Straßen- und Schienenverkehrs- sowie Fluglärm auf. Da besonders viele Anwohner von Straßenverkehrslärm betroffen sind, liegt hier sein Schwerpunkt.

Insgesamt stellt der LAP neun Maßnahmen vor, mit denen wichtige Beiträge zur Lärmminderung geleistet werden können. Zu den bereits laufenden Vorhaben, die eine umweltverträgliche Mobilität fördern, gehören ein integrierter Verkehrsentwicklungsplan als strategische und verkehrsträgerübergreifende Planungsgrundlage und ein gesamtstädtisches Verkehrsmodell zur Simulation von Verkehrsabläufen dazu. Daneben sind die Ausweitung des betrieblichen Mobilitätsmanagements mit Beratung und Unterstützung von Unternehmen zur Reduktion von Pkw-Fahrten, die Förderung der Elektromobilität sowie die Erarbeitung einer Pendler- und Besucherstrategie zur Erleichterung und Förderung des Umstiegs auf öffentliche Verkehrsmittel weitere wichtige Bausteine.

Als wesentliche aktuelle Infrastrukturprojekte werden die Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße und die sechs- bis achtspurige Erweiterung und Überdeckelung der A7 benannt. Ein zu erstellendes Lkw-Führungskonzept wird die Aufgabe haben, den Güterverkehr im Hinblick auf die Lärm- und Schadstoffbelastung auf möglichst kurzen und unsensiblen Routen zu führen.

Der LAP enthält weiter ein „Programm der lautesten Straßen“. In diesem Programm sollen zunächst die 40 lautesten Straßen auf ihre Eignung zum Einbau lärmmindernder Fahrbahnbeläge, zur Senkung der zulässigen Geschwindigkeit oder zur Berücksichtigung passiven Schallschutzes wie z.B. Schallschutzfenster geprüft werden.

Außerdem enthält der LAP zwölf Pilotprojekte mit Vorschlägen für gezielte Lärmminderungsmaßnahmen an einer Auswahl von Straßenabschnitten, die besonders betroffen sind. An vier Straßenabschnitten soll noch in diesem Jahr die Einführung von Tempo 30 zur Nachtzeit (22 bis 6 Uhr) überprüft werden: Winsener Straße (Bezirk Harburg; Abschnitt Jägerstraße bis zum Anschluss an die A 253), Moorstraße und Harburger Chaussee (Bezirk Harburg; Abschnitt zwischen der Straße ‚An der Hafenbahn‘ und dem Beginn der gewerblichen Bebauung 500 m westlich) und Fuhlsbüttler Straße (Bezirk Wandsbek; Abschnitt zwischen der Barmbeker-Ring-Brücke und der Hellbrookstraße).

Als Lärmminderungsmaßnahmen an Schienenstrecken sind die Entdröhnung von Brückenbauwerken, Maßnahmen direkt am Gleis, Einsatz von Schallschürzen und Niedrigstschallschutzwänden im Gleisbereich, aktiver Schallschutz in Form von Lärmschutzwänden sowie passiver Schallschutz in der Regel als Schallschutzfenster vorgesehen. Ausgeführt werden diese Maßnahmen von der Deutschen Bahn.

Fluglärm: Hier wird ebenfalls ein ganzes Bündel von Maßnahmen umgesetzt: Spezielle Bahnbenutzungsregeln zur Entlastung dichtbesiedelter Gebiete, lärmoptimierte Abflugrouten, eingeschränkte Betriebszeiten (Nachtflugbestimmungen), Kontingentierung des Fluglärms, lärmabhängige Landeentgelte, Betrieb einer Lärmschutzhalle für Probeläufe, betriebliche Regelungen am Boden, passiver Schallschutz über die gesetzlichen Anforderungen hinaus sowie Siedlungsbeschränkungszonen zur Vermeidung neuer Betroffenheit. Diese Maßnahmen werden in Zusammenarbeit mit dem Flughafen Hamburg ausgeführt.

Hintergrund:
Mit dem vorgelegten Plan wird der gesetzliche Auftrag der EU zur Erstellung eines Lärmaktionsplans erfüllt. Der LAP wird in den nächsten Tagen über das Bundesumweltministerium an Brüssel weitergereicht. Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) wird die  Prüfung und Umsetzung der Maßnahmen mit einem Controllingprozess steuern und verfolgen. Die Umsetzung der Maßnahmen wird mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Der LAP ist die Fortschreibung des ‚Strategischen Lärmaktionsplans‘ von 2008, den Hamburg nach Vorschriften der EU-Umgebungslärmrichtlinie von 2002 erarbeitet hatte. Nach ihr sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, den Lärm von Hauptlärmquellen in Ballungsräumen ab 250.000 Einwohnern zu kartieren und Maßnahmen zur Lärmminderung unter Beteiligung der Öffentlichkeit zu erarbeiten sowie anschließend in Aktionsplänen zusammenzufassen.

Den LAP hatte die BSU in Zusammenarbeit mit einem Ingenieurbüro für Verkehrsanlagen und -systeme erarbeitet und als Entwurf im Oktober 2012 der Öffentlichkeit vorgestellt. Dem war von Juni 2009 bis Ende 2010 eine intensive Beteiligung der Öffentlichkeit über sehr gut besuchte ‚Lärmforen‘ in allen Hamburger Bezirken vorausgegangen. Dabei hatte in der ersten Runde die BSU den damaligen Stand der Lärmkartierung vorgestellt. In der zweiten Phase benannten Betroffene ihrer Meinung nach laute Stellen in der Stadt und machten zum Teil gleich Vorschläge zur Lärmminderung. Diese Vorschläge hatten anschließend das erwähnte Ingenieurbüro und Experten aus Fachbehörden und Bezirken geprüft und daraus eine Maßnahmenliste erstellt. Die war die Basis für den LAP-Entwurf im letzten Herbst und für die Fassung im Senat am 9. Juli 2013: www.hamburg.de/laermaktionsplanung.

Aussender:
Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
Pressestelle
Volker Dumann
Tel.: 040-42840 3249
volker.dumann@bsu.hamburg.de
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