Suchen

Donnerstag, 17. Oktober 2013

Ausländische Berufsqualifikationen

Anerkennungen in 2012 in Hessen
Redaktion: Statistisches Landesamt Hessen
Dieser Beitrag kann in vollem Umfang kostenlos genutzt werden.
PRESSEMITTEILUNG
Wiesbaden/gc. Im Jahr 2012 haben in Hessen über 1600 Frauen und Männer einen Antrag auf Anerkennung ihres im Ausland erworbenen Berufsabschlusses gestellt. Wie das Hessische Statistische Landesamt weiter mitteilt, strebten mit etwa 680 oder 42 Prozent der Antragsteller eine Anerkennung als Arzt und mit 450 weitere 28 Prozent eine als Gesundheits- und Krankenpfleger an.

Mit einem deutlichen Abstand folgten die Anerkennungsverfahren zum Physiotherapeuten (54), zum Zahnarzt (52), zum Bürokaufmann (38) sowie zum Kraftfahrzeugmechatroniker (22).

Von den 1610 Anträgen auf Anerkennung wurden bis zum 31. Dezember 2012 insgesamt 1210 oder drei Viertel positiv beschieden. Bei 110 oder knapp sieben Prozent konnte eine Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen Berufsqualifiaktion nicht ausreichend nachgewiesen werden. Weiterhin waren 290 Anträge (18 Prozent) noch nicht abschließend bearbeitet, sodass hier zum Stichtag noch keine Entscheidung vorlag.

Mit etwa 1260 haben die meisten Antragsteller ihre Berufsqualifikation in einem europäischen Land erworben, darunter 870 in einem EU-Staat. Weiterhin absolvierten 220 Antragsteller ihre Ausbildung in einem asiatischen Land und die übrigen 130 in Afrika oder Amerika.

Das Anerkennungsgesetz des Bundes trat zum 1. April 2012 in Kraft und regelt bundeseinheitlich die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen in Deutschland. Es hat nur Gültigkeit für die sogenannten bundesrechtlich geregelten Berufe. Dazu zählen u. a. ein großer Teil der medizinischen Berufe sowie Ausbildungsberufe aus den Bereichen „Industrie“, „Handel“ und „Handwerk“.

Die Meldungen an die Statistik erfolgen über die für Anerkennungsverfahren zuständigen Stellen (z. B. Kammern und Regierungspräsidien). Das Gesetz zur Anerkennung landesrechtlich geregelter Berufe trat in Hessen Ende 2012 in Kraft. Hier werden zum Beispiel Anerkennungsverfahren zum Erzieher, Ingenieur oder Altenpflegehelfer geregelt, die erstmals statistisch zum 31. Dezember 2013 erfasst werden.

Weitere Auskünfte:
Ulrike Schedding-Kleis
Telefon: 0611-3802 338
berufsbildungsstatistik@statistik-hessen.de

Hessisches Statistisches Landesamt
Rheinstraße 35/37
65175 Wiesbaden
Telefon: 0611-38 02 807
pressestelle@statistik-hessen
___________________________________________________