Neuregelungen zur Ausübung notwendig
Redaktion: Landwirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern
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PRESSEMITTEILUNG
Schwerin/gc. Das Angeln in den Küstengewässern Mecklenburg-Vorpommerns erfreut sich zunehmender Beliebtheit. 2012 wurde mit dem Verkauf von insgesamt 128.589 Küstenangelkarten ein neuer Rekord aufgestellt.
„Die wachsende Zahl von Anglern geht auch darauf zurück, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern als Inhaber des selbständigen Fischereirechts gute Voraussetzungen für das Handangeln geschaffen hat“, so Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus. Dazu zählen die jährlichen Besatzmaßnahmen an Meerforellen ebenso wie die moderaten Gebühren für die Küstenangelkarten. „Nun zeigen die Erfahrungen der vergangenen Jahre, dass es gerade in Küstennähe zunehmend Konflikte zwischen Brandungsanglern, Stellnetzfischern und Bootsanglern gibt. Diese Situation macht es erforderlich, hier sowohl die Ausübung der Stellnetzfischerei als auch den Fischfang mit der Handangel angemessen neu zu regeln.“
Gemeinsam mit dem Landesverband der Kutter- und Küstenfischer und dem Landesanglerverband hat sich der Minister auf die Untersagung der Stellnetzfischerei durch die Berufsfischer in bestimmten Küstenabschnitten bis auf einen Abstand von 200 Metern zur Küstenlinie verständigt. Damit wird den Brandungsanglern in von ihnen bevorzugten Bereichen an ca. 16 % der Ostseeküste des Landes ganzjährig ein besserer Zugang ermöglicht. Außerdem erhalten die überwiegend küstennah wandernden Meerforellen stellnetzfreie Korridore. Für den Bereich der Wismar Bucht wird die zulässige Stellnetzlänge um ein Fünftel reduziert.
Auch das Schleppangeln mit Motorbooten – eine hoch effiziente Ausübung des aktiven Fischfangs mit der Handangel – wird in den Küstengewässern in zunehmendem Maße ausgeübt. Dabei werden nach Auffassung des Ministers mittlerweile bestandsbiologisch relevante Fänge an Meerforellen, für deren Bestandsaufbau das Land jährlich ca. 130.000 Euro ausgibt, realisiert.
Meerforellen wandern von September bis März überwiegend küstennah. Minister Dr. Backhaus: „Nach Beobachtungen der Fischereiaufsicht und Hinweisen der Berufsfischerei werden besonders in dieser Zeit durch Bootsangler immer wieder Fischernetze beschädigt oder gar zerstört. Deshalb halten wir es für erforderlich, das Schleppangeln mit Motor- oder Segelbooten in der Zeit vom 15. September bis 15. März nur in einem Abstand von 1.000 Metern zur Küstenlinie zu erlauben.“
Außerhalb dieser Zeit kann es auch küstennah ausgeübt werden. Das Angeln vom treibenden oder geruderten Boot ist von dieser Regelung nicht betroffen.
Die Neuregelungen tragen auch den Interessen der Erwerbsfischerei Rechnung. „Die Zahl der Haupterwerbsfischer ist in den vergangenen Jahren aufgrund der schwierigen fischereipolitischen Situation bereits um etwa ein Fünftel zurückgegangen“, erläutert Dr. Backhaus. „Gerade in küstennahen Bereichen werden wirtschaftlich notwendige Fänge beispielsweise an Dorsch und Plattfischen realisiert. Die jetzige Regelung ist das Ergebnis eines umfassenden Abstimmungsprozesses mit den Interessenvertretungen der Erwerbs- und Freizeitfischerei.“
Aussender:
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und
Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern
Pressesprecher
Constantin Marquardt
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c.marquardt@lu.mv-regierung.de
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