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Dienstag, 14. Oktober 2014

Immer auf Draht

von Heiko Wruck
GLOSSE
Die Europäische Kommission für Gesundheit und Verkehr hat einen stark umstrittenen Beschluss gefasst. Ab dem 1. Januar 2015 soll in der gesamten EU eine Helmpflicht für Radfahrer sowie eine Protektoren-Tragepflicht für Fußgänger gelten.

Während die Helm­pflicht generell für alle Radfahrer gilt, soll für Fußgänger die Pflicht zum tragen von Protektoren erst ab einem Alter von 65 Jahren gelten. Zu tragen sind dann Knie- und Ellenbogenprotektoren sowie Knöchel-Bandagen und Hals-Stabilisatoren. Die Radfahrer sollen durch den Helm besser vor Kopfverletzungen bei Unfällen geschützt werden. Die älteren Fußgänger sollen vor den Folgen schwerer Stürze bewahrt bleiben.

Um der neuen Regelung, die ab dem 1. Januar wirksam werden soll, mehr Durchsetzungkraft zu verleihen, sind die Polizeien der EU-Länder verpflichtet, flächendeckende Kontrollen zu gewährleisten. Um keine höheren Personalkosten zu generieren, werden die Protektoren und Helme mit GPS-Chips und Internetverbindungen ausgestatt. So werden das An- und Ablegen der Schutzkleidung permanent über das Internet überwacht und die Einhaltung der Schutzvorschriften kontrolliert. Gleichzeitig zeichnet der GPS-Chip ein ständiges Bewegungsprofil auf.

Kontakt:
heiko@wruck.org
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