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Samstag, 15. November 2014

Bio-Elterntierhaltung

Pilotprojekt startet
Redaktion: Landwirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern
PRESSEMITTEILUNG
Schwerin/gc. Seit August 2014 werden in Mecklenburg-Vorpommern Bio-Elterntiere (Haltung von Hennen zur Erzeugung von Küken) gehalten. „Mit der Bio-Elterntierhaltung wird ein wichtiger Schritt umgesetzt, um die Kreisläufe in der Ökotierhaltung weiter zu schließen und Anreize auch für andere Unternehmen in Deutschland und Europa zu setzen, die bisher praktizierte Ausnahmeregelung der Verwendung konventioneller Küken im Jahr 2015 zu beenden“, erklärte am 13. November 2014 Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, am Rande der Landtagssitzung.

Damit verbunden ist des Weiteren ein Fortschritt im Tierschutz, da in der Bio-Elterntierhaltung unter anderem maximal 3.000 Tiere einschließlich Hähne pro Stall gehalten werden dürfen, ein Stutzen (Touchieren) der Schnäbel untersagt ist und maximal 6 Tiere/m2 Stallfläche gehalten werden dürfen.

Die Anforderungen an die ökologische Elterntierhaltung sind derzeitig nicht spezifisch in der EG-Öko-Verordnung geregelt. Auf der Basis grundsätzlicher Vorgaben der EG-Öko-VO und spezifischer weiterer Regelungen zur ökologischen Geflügelhaltung der Länderarbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau (die LÖK ist ein Arbeitskreis der Kontrollbehörden der Bundesländer) wurden im Jahr 2011 Produktionsregeln für die ökologische Elterntierhaltung in Deutschland erlassen. Die Anforderungen der EG-Öko-VO, wonach Geflügel stets Zugang zu Freigelände (Grünauslauf) haben muss, werden in Deutschland seit 2011 aus hygienischen Gründen in Bio-Elterntierherden mit einem überdachten Auslauf vorbehaltlich einer EU-Regelung in den kommenden Jahren erfüllt. Die genannte Regelung zum überdachten Auslauf gilt aufgrund der strengen tierseuchenrechtlichen Regelungen für Betriebe deutschlandweit. So werden derzeitig auch in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen Bio-Elterntierhaltungen mit Nutzung eines überdachten Auslaufs gehalten. Nach aktuellem Kenntnistand beabsichtigen auch Unternehmen in anderen Bundesländern, anhand der genannten Vorgaben eine Bio-Elterntierhaltung umzusetzen.

Im Sinne der Weiterentwicklung der bestehenden Regelungen zum ökologischen Landbau, speziell zur Gewährung des Grünauslaufs, wurden in Mecklenburg-Vorpommern derzeitig Kriterien entwickelt, die einen Grünauslauf in der Bio-Elterntierhaltung im Rahmen eines Pilotprojektes unter Gewährleistung ebenfalls sehr hoher tiergesundheitlicher Anforderungen umsetzen sollen. „Damit nimmt unser Land eine Vorreiterrolle ein, die Umsetzung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Landwirtschaftsministerium in Niedersachsen. Ziel ist, die hohen Verbrauchererwartungen an den ökologischen Landbau mit fachlichen Lösungen zu erfüllen und insgesamt im ökologischen Landbau eine Weiterentwicklung der bestehenden Regelungen zu befördern“, erklärte der Minister.

Das Landwirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern lässt seit dem 3. November 2014 einen Grünauslauf unter streng definierten Kriterien bei Bio-Elterntierhaltung zu. In einem Pilotvorhaben sollen hierzu in Kürze nach Prüfung der Erfüllung der Kriterien in den Unternehmen Erfahrungen gesammelt werden. Kriterien dabei sind u.a., dass in einem Radius von 1000 m um das Freigelände keine andern Freilandhaltungen für Geflügel und keine Taubenhaltungen betrieben werden dürfen, keine Rastplätze, Überwinterungsplätze oder Brutplätze für Wildvögel liegen und keine Seen oder sonstigen Gewässer, die von Wildvögel genutzt werden. Des Weiteren darf in einem Radius von 1000 m Umkreis um das Freigelände keine Geflügelgülle (Hühnertrockenkot) zum Beispiel als Dünger gelagert oder ausgebracht werden. Mit diesen Kriterien setzt Mecklenburg-Vorpommern für gesamt Europa Maßstäbe, die die strengen Regelungen der EU sowohl für das Tierseuchenrecht als auch die ökologische Wirtschaftsweise umsetzbar machen sollen.

Aussender:
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt
und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern
Pressesprecher
Constantin Marquardt
Tel.: 0385-588 6003
Fax: 0385-588 6022
Fax: 0385-588 6024
c.marquardt@lu.mv-regierung.de
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