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Sonntag, 8. März 2015

Mögliche Wolfsrisse

6 Tiere getötet und 2 verletzt
Redaktion: Landwirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern
PRESSEMITTEILUNG
Schwerin/gc. In den Nächten vom 3. bis zum 5. März 2015 kam es zu insgesamt zwei Schafsrissen im Grenzgebiet der Landkreise Rostock und Vorpommern-Rügen. Der eingeschaltete Rissgutachter konnte nach einer Untersuchung der Schafe einen Wolf als Verursacher nicht ausschließen.


Insgesamt wurden 6 Tiere getötet und 2 verletzt. Die Schadensorte liegen nicht im derzeit ausgewiesenen Wolfsgebiet des Landes, bisher ist in der Region keine territoriale Ansiedlung eines Wolfes bekannt. Sofern könnte ein durchziehender Wolf in Betracht kommen. Allerdings können derzeit auch Hunde nicht ausgeschlossen werden. Gleichwohl kann auch außerhalb des derzeit ausgewiesenen Wolfsgebietes ein Schadensausgleich gemäß der Förderrichtlinie Wolf M-V gewährt werden, soweit ein Wolf als Verursacher nicht auszuschließen ist.

Schaf- und Ziegenhalter sollten ihre Vorkehrungen zum Herdenschutz zumindest im Sinne eines Grundschutzes überprüfen. Empfohlen werden dabei entweder mind. 90 cm hohe stromführende Zäune mit einem Bodenabstand <20 cm bzw. Maschendrahtzäune mit mind. 120 cm Höhe. Die Zäune müssen allseitig geschlossen sein.       

Die Förderrichtlinie Wolf und weitere Informationen sind abrufbar unter: www.lung.mv-regierung.de > Rubrik Natur und Landschaft > Artenschutz > Wölfe in Mecklenburg-Vorpommern oder auch auf der Seite www.wolf-mv.de.

Aussender:
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz
Pressesprecher
Constantin Marquardt
Tel.: 0385-588 6003
Fax: 0385-588 6022
c.marquardt@lu.mv-regierung.de
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