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Donnerstag, 9. April 2015

Zeigt her eure Hunde!

Kein Bußgeld für Steuersünder in Übergangsfrist
Redaktion: Mecklenburg-Vorpommerns Landeshauptstadt Schwerin
PRESSEMITTEILUNG
Schwerin/gc. Der  Kommunale Ordnungsdienst beginnt am 25. April 2015 mit der Hundezählung in der Landeshauptstadt. In den darauffolgenden Monaten führen die städtischen Ordnungshüter Befragungen in Haushalten des gesamten Stadtgebietes durch.


Mit dieser Erfassung soll die Steuergerechtigkeit erhöht und die Zahl der steuerlich nicht erfassten Hunde deutlich verringert werden. Wenn bei der Zählung bisher nicht angemeldete Hunde auffallen, kann das für Halterinnen und Halter unangenehm werden. Die Steuer könnte dann - auch für mehrere Jahre rückwirkend - nachzuzahlen sein. Außerdem muss mit einem Bußgeldverfahren gerechnet werden. Um solchen Ärger zu vermeiden, gewährt die Landeshauptstadt Hundesteuersündern eine Übergangsfrist: Wer bis zum 24. April 2015 seinen bisher nicht gemeldeten Hund  anmeldet, kann ein Bußgeldverfahren vermeiden.

Die  steuerliche Anmeldung ist möglich im Bürgerbüro oder im Sachgebiet Abgaben der Stadtverwaltung Schwerin, Am Packhof 2 - 6 erfolgen. Alternativ kann eine Anmeldung per E-Mail (poststelle@schwerin.de), per Fax (0385-54514799 oder über das Bürgerkonto im  städtischen Internetportal unter www.schwerin.de erfolgen. Das Anmeldeformular ist im Bürgercenter bzw. über das Internet unter www.schwerin.de (Bürgerservice - Serviceleistungen - Formulare & Anträge – Hunde) erhältlich.

Die Hundebestandsaufnahme  wurde von der Stadtvertretung der Landeshauptstadt auf ihrer Sitzung am 9. März 2015 beschlossen.

Aussender:
Mecklenburg-Vorpommerns Landeshauptstadt Schwerin
Michaela Christen
Pressesprecherin
Landeshauptstadt Schwerin
Büro der Oberbürgermeisterin
Am Packhof 2 - 6
19053 Schwerin
Tel.: 0385-545 1010
Fax: 0385-545 1009
mchristen@schwerin.de
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