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Dienstag, 28. Juli 2015

Trotz Alkohol keine Mitschuld

Fahrmanöver muss allerdings verkehrsgerecht sein
Redaktion: Deutsche Anwaltshotline AG
RATGEBER
Nürnberg/gc. Wer unter Alkoholeinfluss einen Unfall hat, der nicht in Zusammenhang mit diesem Zustand steht, den trifft bei verkehrsgerechtem Verhalten keine Schuld. So urteilte das Oberlandesgericht München (Az. 10 U 299/14).


Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de) berichtet, wollte ein alkoholisierter Autofahrer ein anderes Auto links überholen. Der Fahrer hatte dabei 1,04 Promille im Blut. Das andere Auto bog allerdings genau in diesem Moment nach links ab.  Der Überholer konnte schließlich nicht mehr rechtzeitig bremsen. Der Streit um den Unfallschaden ging vor Gericht.

Der Linksabbieger argumentierte, er habe vor dem Abbiegen gebremst und geblinkt. Allerdings räumte er ein, sich nicht nach hinten umgesehen zu haben. Auch vertrat der Fahrer die Meinung, dass der Alkoholspiegel des überholenden Fahrers diesen entscheidend beeinflusst habe. In nüchternem Zustand hätte der Fahrer nicht zu einem Überholmanöver angesetzt, so die Begründung.

Doch das Oberlandesgericht München sah die Sache anders. Denn es mache in diesem Fall keinen Unterschied, ob der Fahrer alkoholisiert war, oder nicht. „Es ist nicht auszuschließen, dass ein nüchterner Autofahrer genauso gut überholt hätte“,  erklärt Rechtsanwalt Frank Böckhaus. Trotz Alkoholeinfluss habe sich der Überholer verkehrsgerecht verhalten. Sein Alkoholspiegel spiele daher keine Rolle, so das Gericht.

Aussender:
Deutsche Anwaltshotline AG
Pressereferat
Am Plärrer 7
90443 Nürnberg
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