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Sonntag, 17. April 2016

Sturz in der Pause ist kein Arbeitsunfall

Bezug zur Tätigkeit muss gegeben sein
Redaktion: Deutsche Anwaltshotline AG
RATGEBER
Nürnberg/gc. Unfälle, die während einer Pause passieren, fallen nicht unter den Schutz der Unfallversicherung. Auch dann nicht, wenn der Arbeitgeber selbst den Pausenraum zur Verfügung stellt, in dem sich der Unfall ereignet. So urteilte das Landessozialgericht Baden-Württemberg (Az. L 9 U 1534/14).


Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de) berichtet, nahm sich eine Verkäuferin während ihrer Arbeitszeit eine 20-minütige Pause. Diese verbrachte sie im Pausenraum, den ihr Arbeitgeber für seine Mitarbeiter eingerichtet hatte. Als sie schließlich ihre Pause beendet hatte, rutschte sie auf der Treppe mit dem Fuß ab und verletzte sich am Sprunggelenk. Die zuständige Behörde weigerte sich allerdings, diesen Unfall als Arbeitsunfall anzusehen.

Und das zu recht, wie das Landessozialgericht Baden-Württemberg urteilte. Die Pause sei nicht Teil der der versicherten Tätigkeit. Auch die Wege zum Pausenort seien eine rein private Angelegenheit. "Essen ist für jeden Menschen ein Grundbedürfnis, daher spielen betriebliche Aspekte dabei keine Rolle", erklärt Rechtsanwalt Frank Böckhaus. Auch der Ort dafür sei unerheblich, so das Gericht.

Anders wäre es gewesen, hätten betriebliche Umstände die Frau veranlasst oder gar gezwungen, ihre Pause in diesem Raum zu verbringen - wie etwa bei einer Werks- oder Schulkantine. Allein, dass der der Arbeitgeber einen Raum zur Verfügung stellt, reiche hier letztendlich nicht aus, urteilte das Gericht.

Aussender:
Deutsche Anwaltshotline AG
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Am Plärrer 7
90443 Nürnberg
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