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Mittwoch, 11. Mai 2016

Flüchtlinge in Europa

Unbegleitete Minderjährige in 2015
Redaktion: Eurostat
PRESSEMITTEILUNG
Luxembourg/gc. Im Jahr 2015 wurden 88 300 Asylbewerber, die in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) internationalen Schutz suchten, als unbegleitete Minderjährige eingestuft.


Während ihre Zahl in der EU im Zeitraum von 2008 bis 2013 immer zwischen 11 000 und 13 000 gelegen hatte, belief sie sich im Jahr 2014 mit knapp über 23 000 Personen fast auf das Doppelte und im Jahr 2015 vervierfachte sie sich beinahe.

Im Jahr 2015 war die überwiegende Mehrheit der unbegleiteten Minderjährigen männlich (91%) und über die Hälfte war im Alter zwischen 16 und 17 Jahren (57% bzw. 50 500 Personen), während die Altersgruppe der 14- bis 15-Jährigen einen Anteil von 29% (25 800) und die der unter 14-Jährigen von 13% (11 800 Personen) hatte. Etwa die Hälfte (51%) der Asylbewerber, die 2015 in der EU als unbegleitete Minderjährige betrachtet wurden, stammte aus Afghanistan. Diese Informationen werden von Eurostat, dem statistischen Amt der Europäischen Union, herausgegeben.

Vier von zehn beantragten Asyl in Schweden
Im Jahr 2015 wurde die größte Anzahl der Asylbewerber, die als unbegleitete Minderjährige galten, in Schweden registriert (fast 35 300 unbegleitete Minderjährige bzw. 40% aller, die in den EU-Mitgliedstaaten registriert wurden), gefolgt von Deutschland (14 400 bzw. 16%), Ungarn (8 800 bzw. 10%) und Österreich (8 300 bzw. 9%). Zusammen genommen entfielen auf diese vier Mitgliedstaaten drei Viertel aller als unbegleitete Minderjährige geltende Asylbewerber, die 2015 in der EU registriert wurden.

Größter Anteil unbegleiteter Minderjähriger
unter den jungen Asylbewerbern in Italien
Im Jahr 2015 wurden die höchsten Anteile unbegleiteter Minderjähriger unter allen jungen Asylbewerbern insbesondere in Italien (wo 2015 56,6% aller Asylbewerber unter 18 Jahren unbegleitet waren) und Schweden (50,1%) registriert, gefolgt vom Vereinigten Königreich (38,5%), den Niederlanden (36,5%), Dänemark (33,7%), Finnland (33,2%) und Bulgarien (33,1%). In der EU insgesamt machten unbegleitete Minderjährige im Jahr 2015 fast ein Viertel (23,0%) aller Asylbewerber unter 18 Jahren aus.

Jeder zweite unbegleitete Minderjährige stammt aus Afghanistan
Die Mehrheit der Asylbewerber in den EU-Mitgliedstaaten, bei denen es sich um mutmaßlich unbegleitete Minderjährige handelte, stammte aus Afghanistan (51% aller im Jahr 2015 registrierten unbegleiteten Minderjährigen). Von den 45 300 Afghanen, die im Jahr 2015 in der EU den Status unbegleiteter Minderjähriger hatten, wurde über die Hälfte in Schweden registriert (23 400). Afghanische Staatsangehörige stellten in 15 EU-Mitgliedstaaten die größte Gruppe von Asylsuchenden dar, die als unbegleitete Minderjährige galten.

Syrien (16% aller unbegleiteten Minderjährigen) war 2015 das zweithäufigste Herkunftsland von als unbegleitete Minderjährige geltenden Asylsuchenden in den EU-Mitgliedstaaten. Von den 14 300 Syrern, die 2015 in den  EU-Mitgliedstaaten Schutz sichten und als unbegleitete Minderjährige eingestuft wurden, stellten sieben von zehn ihren Antrag in einem der folgenden drei Mitgliedstaaten: Deutschland (4 000), Schweden (3 800) und Ungarn (2 200).

Geographische Informationen
Die Europäische Union (EU) umfasst Belgien, Bulgarien, die Tschechische Republik, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Kroatien, Italien, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg, Ungarn, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, die Slowakei, Finnland, Schweden und das Vereinigte Königreich. 

Methoden und Definitionen
Die Daten zu Asyl werden Eurostat von den Innen- oder Justizministerien oder den Einwanderungsbehörden der Mitgliedstaaten bereitgestellt. Diese Daten werden von den Mitgliedstaaten aufgrund der Bestimmungen von Artikel 4 der Verordnung (EG) 862/2007 vom 11. Juli 2007 zu Gemeinschaftsstatistiken über Wanderung und internationalen Schutz übermittelt.

Ein Asylbewerber, der als unbegleiteter Minderjähriger gilt, ist ein Minderjähriger (vor Vollendung des 18. Lebensjahres), der ohne Begleitung eines für ihn nach dem Gesetz oder dem Gewohnheitsrecht des jeweiligen Mitgliedstaates verantwortlichen Erwachsenen in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates einreist, solange er sich nicht tatsächlich in der Obhut einer solchen Person befindet. Dies schließt Minderjährige ein, die ohne Begleitung im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates zurückgelassen werden, nachdem sie in diesen Mitgliedstaat eingereist sind.

Der Begriff „Asylbewerber, die als mutmaßlich unbegleitete Minderjährige gelten“ bezieht sich auf alle Personen, die um internationalen Schutz nachgesucht haben und die von der zuständigen nationalen Stelle während des Berichtszeitraums als unbegleitete Minderjährige betrachtet werden. Das von den Mitgliedstaaten angegebene Alter von unbegleiteten Minderjährigen hat dem von der nationalen Asylbehörde anerkannten Alter zu entsprechen. Leitet eine nationale Behörde im Falle eines Bewerbers, der angibt, ein unbegleiteter Minderjähriger zu sein, ein Verfahren der Altersbestimmung ein, so soll das im Laufe des Verfahrens zur Altersbestimmung ermittelte Alter angegeben werden.

„Antrag auf internationalen Schutz“ bezeichnet einen Antrag auf internationalen Schutz im Sinne von Artikel 2 Buchstabe g der Richtlinie 2004/83/EG des Rates und schließt Anträge auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder auf subsidiären Schutzstatus ein, wobei unerheblich ist, ob der Antrag bei der Ankunft an der Grenze oder im Land gestellt wurde und ob die Person legal (d. h. als Tourist) oder illegal eingereist ist.

Weitere Informationen:

Erstellung der Daten:
Piotr Juchno
Tel. +352-4301-36240
piotr.juchno@ec.europa.eu

Alexandros Bitoulas
Tel. +352-4301-37608
alexandros.bitoulas@ec.europa.eu

Herausgegeben von Eurostat-Pressestelle
Vincent Bourgeais
Tel. +352-4301-33444
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