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Freitag, 3. November 2017

Vom Geben und Nehmen

von Heiko Wruck
KOLUMNE
Am 3. November 1971 wurde in Hamburg Deutschlands erster Organspendeausweis ausgestellt. Tausende Leben wurden seither mit Spenderorganen gerettet. Die Bereitschaft, sich als Organ-, Gewebe- oder Blutspender zur Verfügung zu stellen, ist in Deutschland immer noch sehr mangelhaft ausgeprägt. Im Gegensatz dazu ist das Einverständnis sehr viel stärker vorhanden, im Bedarfsfall Gewebe- oder Blutspenden beziehungsweise Spenderorgane selbst zu empfangen. Vielleicht könnte man den Widerspruch zwischen Geben und Nehmen auf eine ganz simple Art auflösen?


Ein Organ, Gewebe oder Blut kann nur der empfangen, der selbst Blut-, Gewebe- oder Organspender ist. Allein Unmündige sind hiervon ausgenommen. Die bekommen auch dann Materialspenden, wenn Sie nicht selbst als Spender registriert sind. Gleiches könnte übrigens auch für Gewebe- und Blutspenden gelten. Natürlich müsste die Registrierung als Organ- und/oder Gewebe-, Blutspender mindestens seit drei oder fünf Jahren vorliegen, die letzte Blutspende dürfte nicht älter als ein Jahr sein. Erst dann wäre die Berechtigung, ein Spenderorgan, Gewebe- oder Blutspenden erhalten zu dürfen, wirksam.

Sie finden das ungerecht und diktatorisch? Dann fragen Sie doch einfach mal die anderen, die auf ihre Hilfe warten.

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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