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Donnerstag, 18. Januar 2018

Aussetzung des Grundrechts auf unabsehbare Zeit

Gesetzentwurf der Union zum Familiennachzug
Redaktion: PRO ASYL
PRESSEMITTEILUNG
Frankfurt am Main/gc. Angesichts des neu eingebrachten Gesetzentwurfs der Union zum Familiennachzug (BT-Drucksache 19/439) und der Debatte um weitere Gesetzentwürfe zum Familiennachzug in einer möglichen Großen Koalition warnt PRO ASYL-Geschäftsführer Günter Burkhardt:


„Die Union will in aller Eile ein Gesetz durch den Bundestag bringen. Auf der Strecke bleiben Rechtsstaatlichkeit und Humanität. Der potentielle Koalitionspartner SPD wird vorgeführt, noch bevor möglichen Koalitionsverhandlungen zugestimmt wurde.“

Der Vorstoß der Union ist ein Affront gegen die SPD: Noch vor dem SPD-Parteitag am kommenden Sonntag wird mit dem Gesetzentwurf die Schaffung von Fakten in die Wege geleitet. Das Grundrecht, als Familie zusammenzuleben wird auf unbestimmte Zeit ausgesetzt, um dann langfristig durch ein staatliches Gnadenrecht ersetzt zu werden. Das wird nicht besser sein als die bisherige Härtefallregelung, die kaum jemand erfolgreich in Anspruch nehmen kann.

Geplant ist eine weitere Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Geschützten über den 16. März hinaus. PRO ASYL appelliert an den Bundestag und insbesondere an die SPD, diesen rechtswidrigen Gesetzentwurf der Union zu stoppen. In einem Rechtsstaat muss sich jeder auf das Auslaufen eines Gesetzes verlassen dürfen. Den subsidiär Schutzberechtigten und ihren Angehörigen wurde durch § 104 Abs. 13 S. 1 AufenthG und die konkrete Frist des S. 2 ausdrücklich versprochen, dass ab 17. März 2018 die seit der befristeten Aussetzung des Familiennachzugs ein Recht auf Familiennachzug als Schutzberechtigte erworben haben – das ist die logische Konsequenz einer Aussetzung. Viele haben darauf vertraut und z.B. auf eine »Aufstockungsklage« verzichtet (Versuch, auf vollen Flüchtlingsschutz zu klagen) und sich auf ein Leben in Deutschland bestmöglich vorbereitet und eingelassen z.B. durch den Verkauf von Haus und Grund im Herkunftsland, durch berufliche (Neu)Orientierung, dem Angehen einer Lebensplanung, etc.

Die von der bisherigen Aussetzung Betroffenen sind bereits jetzt Jahre von ihren Familien getrennt. Auf den beschwerlichen Fluchtweg folgten besonders lange – oftmals über einjährige – Asylverfahren, für zwei weitere Jahre hat der Bundestag den Familiennachzug ausgesetzt. Die langjährige Trennung von Flüchtlingsfamilien ist verfassungswidrig (Verstoß gegen Artikel 6 GG). Das hat das Bundesverfassungsgericht schon 1987 in einem Grundsatzurteil zur damaligen dreijährigen Ehebestandszeit als Voraussetzung für den Ehegattennachzug zu Arbeitsmigranten festgestellt: »Die Beeinträchtigung der Belange von Ehe und Familie durch das Erfordernis einer dreijährigen Ehebestandszeit als Nachzugsvoraussetzung übersteigt auch im Blick auf entgegenstehende öffentliche Interessen das von den Betroffenen hinzunehmende Maß.« (BVerfG, 12.05.1987 – 2BvR126/83; 2 BvR101/84;2BvR 313 /84). Und dabei hat das Gericht noch nicht die unsichere Situation der Flüchtlinge berücksichtigen müssen.

Nach Unionsplänen bliebe das Grundrecht, als Familie zusammen zu leben, auf etliche Jahre hinaus ausgesetzt. Die SPD darf diesem Entwurf sowie jeglichen weiteren Plänen für eine Aussetzung des Familiennachzugs nicht zustimmen.


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