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Freitag, 23. März 2018

Länder haben versagt

Regulierung des Online-Glücksspiels gefordert
Redaktion: Universität Hohenheim
PRESSEMITTEILUNG
Stuttgart/gc. Deutschland sei ein Paradies für illegale Glücksspielanbieter, so das Fazit der Forschungsstelle Glücksspiel der Uni Hohenheim. Nun müsse der Bund endlich handeln.


Die Uneinigkeit der Länder habe den Markt für illegale Glücksspiele regelrecht aufblühen lassen: „Wer sich nicht an Regeln hält, wird faktisch belohnt und dem Staat entgehen Einnahmen von einer halben Milliarde Euro“, erklärte Prof. Dr. Tilman Becker auf einer Pressekonferenz zum 15. Glücksspiel-Symposium der Universität Hohenheim in Stuttgart. Abhilfe könne nur eine nationale Glücksspielaufsichtsbehörde des Bundes für das Online-Glücksspiel schaffen, so die Überzeugung des Leiters der Forschungsstelle Glücksspiel. Mit Blick auf das Thema Spielsucht empfiehlt die Forschungsstelle, dem Beispiel Hessens zu folgen und eine bundesweite Spielersperre für Spielhallen einzuführen. Weitere Infos zum Symposium am 21./22. März 2018 unter https://gluecksspiel.uni-hohenheim.de. Expertenliste Glücksspiel unter www.uni-hohenheim.de/expertenliste-gluecksspiel.

Dank eines Regulierungs-Schlupflochs in Schleswig-Holstein werben Online-Casinos bundesweit um illegale Kundschaft. Jedes Bundesland sei für die Regulierung des Online-Angebots in diesem Bundesland zuständig. Das Internet mache aber nicht Halt an den Grenzen eines Bundeslandes. Es sei ein Konstruktionsfehler, dass die Verantwortung für die Regulierung des Online-Angebots bei jedem einzelnen Bundesland liegt, so Prof. Dr. Becker.

„Die teilweise bewusst laxe oder sogar destruktive Haltung mancher Länder hat Deutschland zu einem Schutzraum für illegale Glücksspieler gemacht“, erklärte der Glücksspiel-Experte auf der heutigen Pressekonferenz der Universität Hohenheim. Ergebnis: In Deutschland werde der Glücksspielmarkt im Internet zu 95 % von illegalen Anbietern beherrscht.

Inkompetenz und laxe Haltung der Länder kosten den Staat viel Geld
Es sei ein Staatsversagen, das die Bundesrepublik viel Geld koste. Von 2014 auf 2015 seien die Bruttospielerträge des illegalen Online-Marktes (ohne Sportwetten) von 1,08 Mrd. auf 1,53 Mrd. gestiegen. Dem Staat seien im Jahr 2015 Einnahmen von 490 Millionen Euro entgangen.

Neuere Zahlen lägen nicht vor, aber vermutlich liege der Bruttospielertrag des illegalen Online-Marktes (ohne Sportwetten) mittlerweile bei weit über 2 Mrd. Euro. Die Anbieter dürften Steuern in der Höhe von deutlich mehr als einer halben Milliarde Euro hinterziehen, ohne dass der Staat hiergegen vorgehe.

Bisherige Regulierung an Querschüssen einzelner Länder gescheitert
Der Grund sei, dass bundesweit einheitliche Regelungen von einzelnen Bundesländern immer wieder torpediert würden. So habe das Bundesland Schleswig-Holstein von 2011 bis 2013 im Alleingang 7-Jahres-Lizenzen für virtuelle Spielcasinos und Sportwetten vergeben. „Eigentlich gilt die Lizenz zum Spielen nur für Bürger Schleswig-Holsteins. Doch das verschweigen die Anbieter in ihrer bundesweiten Werbung – und kontrollieren lässt es sich auch nicht.“

Ein anderer Fall sei der Versuch, den Sportwetten-Markt im Internet durch Lizenzen für legale Anbieter auszutrocknen. „Doch seit 2012 kommen die Länder mit der Lizenzvergabe nicht voran“, so Prof. Dr. Becker. Bis dahin genössen die illegalen Online-Anbieter eine Art Bestandsschutz, obwohl diese Anbieter nicht nur Sportwetten, sondern auch die nicht erlaubnisfähigen Online-Casinospiele anböten. „Es gibt ein großes wirtschaftliches Interesse der Anbieter, die derzeitig für sie sehr vorteilhafte Situation möglichst lange aufrecht zu erhalten.“

Zersplitterte Zuständigkeiten erschweren das Vorgehen gegen illegale Anbieter
Eigentlich sollten sich die Länder zum 1.1.2018 mit dem 2. Glücksspieländerungsvertrag auf einheitliche Regelungen einigen. Doch dann habe sich Schleswig-Holstein erneut quergestellt. „Ein einziges Bundesland kann die Regulierung in allen Bundesländern aushebeln.“

Das Ergebnis der auf 16 Bundesländern aufgeteilten Verantwortlichkeit für das Online-Angebot sei ein Regelungsdschungel, von dem wiederum die illegalen Anbieter profitierten. „16 Bundesländer bedeuten eben auch 16 Hebelpunkte, an denen die Staranwälte der Illegalen die Gesetze mit Widerspruchsverfahren aushebeln können“, urteilt Glücksspiel-Experte Prof. Dr. Becker. In den vergangenen 10 Jahren sei bislang noch kein einziges Urteil gegen einen Online-Anbieter nach § 214 Strafgesetzbuch erfolgt, welcher das Veranstalten und die Werbung für nicht genehmigte Glücksspiele unter Strafe stelle.

Auch Verwaltungs- und Europarecht sprechen für eine Bundesbehörde
Abhilfe könne eine Glücksspielkommission des Bundes schaffen, urteilt auch Prof. Dr. Armin Dittmann, Ordinarius für öffentliches Recht i. R. der Universität Hohenheim. „Auch wenn das Glücksspielmonopol derzeit bei den Ländern liegt, wäre es durchaus möglich, die Aufsicht z. B. einer Bundesanstalt des öffentlichen Rechts zu übertragen, die ähnlich wie die bundesweite Bankenaufsicht BaFin arbeitet“, so der Jurist und Angehörige der Forschungsstelle Glücksspiel. Die rechtlichen Möglichkeiten dazu seien vorhanden und evtl. sogar europarechtlich geboten.

Wichtig sei außerdem eine angemessene Ausstattung: „Selbst in einem kleinen Land wie Holland besitzt die Glücksspiel-Kommission 70 Mitglieder. In Frankreich und Spanien sind es über 100. Nur Deutschland glaubte bisher, mit 16 Beauftragten auszukommen – aus jedem Bundesland einen“, berichtet Prof. Dr. Becker. In der Regel seien diese Vertreter dann auch noch ganz unterschiedlicher Auffassung, je nachdem, welche Parteien in dem jeweiligen Bundesland an der Regierung sind.

Spielersperre für süchtige Spieler sollte ausgeweitet werden
Neben der Regulierung des Glücksspielmarktes widmet sich das 15. Glücksspiel-Symposium bis morgen Abend auch den Themen Glücksspielsucht und Spielersperre. Auch hier bestünde Optimierungsbedarf, betonte Dr. Tobias Hayer von der Universität Bremen auf der Pressekonferenz.

Suchtgefährdete Menschen hätten seit mehr als 30 Jahren die Möglichkeit, sich bundesweit bei allen Spielbanken sperren zu lassen. Nun habe das Bundesland Hessen die gleiche Möglichkeit auch für Spielhallen eingeführt.

„Die mit dem gewerblichen Automatenspiel verbundenen Suchtgefahren sind als hoch einzustufen“, so Dr. Hayer. Es sei deshalb ratsam, die hessische Regelung ebenfalls bundesweit auszuweiten.

HINTERGRUND Forschungsstelle Glücksspiel
Die Forschungsstelle Glücksspiel hat es sich zur Aufgabe gemacht, die verschiedenen Aspekte des Glücksspiels interdisziplinär und nach wissenschaftlichen Methoden zu beleuchten. Über 20 Wissenschaftler bringen ihre Expertise aus vielfältigen Bereichen ein mit dem Ziel, den weiten Bereich Spiele und Wetten unter rechtlichen, ökonomischen, mathematischen, sozialen, medizinischen und psychologischen Fragestellungen systematisch zu untersuchen. Die Forschungsstelle Glücksspiel ist eine unabhängige universitäre Einrichtung, die keine privatwirtschaftlichen Ziele verfolgt. Gegründet wurde die Forschungsstelle im Jahr 2004.

Kontakt für Medien:
Prof. Dr. Tilman Becker
Universität Hohenheim
Geschäftsführender Direktor der Forschungsstelle Glücksspiel
Tel.: 0711-459 22599
tilman.becker@uni-hohenheim.de

Weitere Informationen:
http://gluecksspiel.uni-hohenheim.de „Forschungsstelle Glücksspiel“
http://gluecksspiel.uni-hohenheim.de/symposium2018 „Glücksspiel-Symposium 2018“

Aussender:
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