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Samstag, 12. Januar 2019

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Ab dem ersten sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter
Redaktion: AuA24 AG
RATGEBER
„Die Aussage ,die sicherheitstechnische Betreuung war nicht sichergestellt‘ [sic] sollten Unternehmer und Geschäftsführer nicht auf die leichte Schulter nehmen“, sagt Tobias Metz, Leiter des Geschäftsbereichs 48special.de und Vorstandsvorsitzender der AuA24 AG in Norderstedt.

Der § 2 der DGUV-Vorschrift 2, „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit", verlangt vom Unternehmer, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen oder zu verpflichten. „Dabei muss man wissen, dass die sicherheitstechnische Betreuung zweigeteilt ist: in eine Grundbetreuung und in einen betriebsspezifischen Teil“, erklärt Tobias Metz von 48special.de. Die Grundbetreuung und die betriebsspezifische Betreuung bilden zusammen die Gesamtbetreuung.

Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) ist seit dem 1. Juni 2007 der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallkassen. Die in der DGUV zusammengeschlossenen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen versichern zusammen circa 70 Millionen Beschäftigte gegen Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen sowie gegen die Folgen von Berufskrankheiten. „Entsprechend wichtig sind Betriebsbesichtigungen, Betriebsbegehungen und Betriebsprüfungen durch die DGUV“, erklärt Tobias Metz von 48special.de. Werden die Vorschriften zur Arbeitsmedizin, zur Arbeitssicherheit, zum Brandschutz oder zur Elektrosicherheit nicht eingehalten, können hohe Bußgelder, Betriebsschließungen oder die persönliche Haftung die Folge sein.

„Wem die DGUV oder die Berufsgenossenschaft nach einer Betriebsprüfung Mängel in einem der Bereiche Arbeitsmedizin, Brandschutz, Arbeitssicherheit oder Elektrosicherheit mit einer Frist zur Mängelbeseitigung attestiert, der sollte unbedingt innerhalb der Frist alle Forderungen genauestens erfüllen, will er nicht zur Verantwortung gezogen werden“, so Tobias Metz.

Hintergrund:
Der Geschäftsbereich 48special.de ist auf Kleinstbetriebe sowie mittelständische Unternehmen spezialisiert und vermittelt rechtssicher innerhalb von 48 Stunden Betriebsbeauftragte für Arbeitsmedizin, Arbeitssicherheit, Brandschutz sowie Elektrosicherheit. Auch bei Herstellung der Datenschutzkonformität, gemäß DSGVO (Datenschutzgrundverordnung), hilft 48special.de.

Tobias Metz (Autor, V.i.S.d.P.)
Heiko Wruck (Lektorat)

Aussender:
AuA24 AG
Geschäftsbereich 48special
Südportal 3
22848 Norderstedt
Telefon: 040 466668-112
kontakt@48special.de
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