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Mittwoch, 23. Januar 2019

Straftat ab 1,1 Promille am Steuer

Alkohol-Wegfahrsperren und MPU
Redaktion: Verband der TÜV e.V.
PRESSEMITTEILUNG
Berlin/gc. Eine deutliche Mehrheit der Deutschen befürwortet ein strengeres Vorgehen bei schweren Fällen von Alkohol am Steuer: So fordern fast drei von vier Bundesbürgern (73 Prozent) eine Absenkung der Promille-Grenze für die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) von 1,6 Promille auf 1,1 Promille. Das hat eine repräsentative Umfrage im Auftrag des TÜV-Verbands unter 1.002 Personen ab 18 Jahren ergeben.

Laut Umfrage befürworten mit einem Anteil von 78 Prozent deutlich mehr Frauen eine niedrigere Promille-Grenze als Männer mit 69 Prozent. „Autofahrer mit mehr als 1,1 Promille Alkohol im Blut sind absolut fahruntüchtig und bringen sich und andere massiv in Gefahr", sagte Richard Goebelt, Bereichsleiter Fahrzeug und Mobilität beim TÜV-Verband (VdTÜV), im Vorfeld des Deutschen Verkehrsgerichtstages. Der TÜV-Verband setzt sich bereits seit langem dafür ein, die Promille-Grenze für die Anordnung einer MPU zu senken. Goebelt: „Die MPU ist ein wirksames Instrument, um bei Alkoholfahrern eine nachhaltige Verhaltensänderung auszulösen." Aus Sicht des TÜV-Verbands könnten in der Zeit der Rehabilitation vor einer MPU bei geeigneten Fahrern technische Systeme wie Alkohol-Wegfahrsperren (Alkohol-Interlock) zum Einsatz kommen, um lange Zeiten ohne Führerschein zu vermeiden.  

Wer aktuell mit 1,1 bis 1,59 Promille Alkohol im Blut mit Auto oder Motorrad unterwegs ist, begeht schon heute eine Straftat, die mit einer Geldstrafe und dem Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate geahndet wird. Eine MPU wird aber verpflichtend erst ab 1,6 Promille angeordnet. Bei der Untersuchung wird mit Hilfe eines Leistungstests, eines medizinischen Checks und einem psychologischen Gespräch die Fahreignung begutachtet. Besteht der Fahrer die MPU, bekommt er seine Fahrerlaubnis zurück. Voraussetzung für das Bestehen der MPU ist, dass sich Alkoholfahrer kritisch mit ihren Trinkgewohnheiten auseinandergesetzt haben und fortan in der Lage sind, Alkoholkonsum und Autofahren zu trennen. „Bei einer Senkung der Promillegrenze könnten die positiven Effekte der MPU bei weitaus mehr schweren Fällen von Alkohol am Steuer wirksam werden", sagte Goebelt. Untersuchungen zeigten, dass bei Fahrern, die mit mehr als 1,1 Promille Alkohol im Blut aufgegriffen werden, eine besonders hohe Rückfallgefahr besteht.

Der TÜV-Verband schlägt bei einer Absenkung der Promillegrenze gleichzeitig die Einführung von Alkohol-Interlock-Programmen vor. Alkohol-Wegfahrsperren sind technische Systeme, die mithilfe eines Atemtests verhindern, dass alkoholisierte Personen ein Fahrzeug starten können. „Alkoholsünder im Promillebereich von 1,1 bis 1,59 könnten bei Teilnahme an einem Alkohol-Interlock-Programm die Möglichkeit erhalten, ihre Sperrfrist bis zur Wiedererlangung ihrer Fahrerlaubnis zu verkürzen. Am Ende des Programms muss aber nach wie vor die MPU stehen", sagte Goebelt. Allerdings reichten technische Systeme wie Alkohol-Wegfahrsperren allein nicht aus, sondern sollten mit einer verkehrspsychologischen Beratung einhergehen. Die Teilnehmer setzen sich dabei unter anderem kritisch mit ihren Trinkgewohnheiten auseinander, entwickeln ein Problem- und Risikobewusstsein und bekommen Hinweise, wie sie ihr Verhalten ändern können. Ein solches Vorgehen findet in der Bevölkerung große Zustimmung. Laut der VdTÜV-Umfrage befürworten vier von fünf Bundesbürgern (80 Prozent) den verpflichtenden Einbau von Alkohol-Wegfahrsperren in Fahrzeugen von Alkoholfahrern, die an einer Rehabilitationsmaßnahme zur Wiedererlangung ihrer Fahrerlaubnis teilnehmen.

Beim 57. Verkehrsgerichtstag in Goslar diskutieren Experten Fragen rund um die Verkehrssicherheit und erarbeiten konkrete Empfehlungen für die Politik. Ein zentrales Thema ist die Alkoholprävention im Straßenverkehr. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2017 bei Alkoholunfällen 231 Verkehrsteilnehmer getötet und 4.531 schwer verletzt. Im gleichen Jahr sind 34.774 Verkehrsteilnehmer wegen Alkoholmissbrauch zur Teilnahmen an einer MPU verpflichtet worden. Die Kombination von Drogen oder Medikamenten mit Alkohol war in 1.858 Fällen die Ursache für eine MPU.

Methodik-Hinweis: Grundlage der Angaben ist eine repräsentative Telefon-Umfrage des Marktforschungsinstituts Forsa im Auftrag des TÜV-Verbands unter 1.002 Personen ab 18 Jahren. Die Fragen lauteten: „Derzeit wird darüber diskutiert, den Grenzwert für die Anordnung der sogenannten Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) von 1,6 auf 1,1 Promille zu senken. Würden Sie eine solche Absenkung befürworten oder sollte die aktuelle Grenze von 1,6 Promille für die Anordnung einer MPU beibehalten werden?" und „Es gibt technische Systeme für Autos, die mithilfe eines Atemtests verhindern, dass alkoholisierte Autofahrer ein Fahrzeug nutzen können, sogenannte „Alkohol-Wegfahrsperren". Es wird darüber diskutiert, diese Wegfahrsperren verpflichtend einzubauen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. In welche Fahrzeuge sollten nach Ihrer Ansicht Alkohol-Wegfahrsperren verpflichtend eingebaut werden?"

Über den TÜV-Verband: Der Verband der TÜV e.V. (VdTÜV) vertritt die politischen und fachlichen Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Öffentlichkeit. Gewachsen aus einer über 130-jährigen Tradition, setzt sich der TÜV-Verband für technische Sicherheit und das Vertrauen in Produkte, Anlagen und Dienstleistungen durch unabhängige Prüfungen ein. Mit seinen Mitgliedern verfolgt er das Ziel, das hohe Niveau der technischen Sicherheit in unserer Gesellschaft zu wahren und sichere Rahmenbedingungen für den digitalen Wandel zu entwickeln.

Aussender:
Maurice Shahd
Pressesprecher
Verband der TÜV e.V. (VdTÜV)
Friedrichstraße 136
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Tel.: +49 30 760095-320
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