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Mittwoch, 23. Januar 2019

Die Gefährdungsbeurteilung

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gewährleisten 
Redaktion: AuA24 AG
RATGEBER
„Wurde es versäumt, eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen durchzuführen, kann das nicht nur für verunglückte Arbeitnehmer, Gäste und Besucher eines Unternehmens gravierende Folgen haben, sondern auch für Betriebsinhaber beziehungsweise für Geschäftsführer“, sagt Tobias Metz, Leiter des Geschäftsbereichs 48special.de und Vorstandsvorsitzender der AuA24 AG in Norderstedt.  Die Betriebsschließung, Strafzahlungen, Unterhaltsleistungen, die persönliche materielle Haftung und sogar Gefängnisstrafen können den Verantwortlichen drohen.


Grundlage hierfür ist der § 3 der DGUV-Vorschrift 1. Grundsätze der Prävention i. V. m. GDA-Leitlinie „Gefährdungsbeurteilung“. „Um die allgemeine Sicherheit, die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz, der sich im Unternehmen oder auf dem Betriebsgelände aufhaltenden Menschen, zu gewährleisten, ist eine Beurteilung der für sie mit ihrer Arbeit oder ihrem Aufenthalt verbundenen Gefahren zu ermitteln. Darüber hinaus sind Maßnahmen zu bestimmen, um Risiken zu vermindern oder auszuschließen“, erklärt Tobias Metz von 48special.de.

Überprüfungen, ob eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen durchgeführt wurde, nimmt zum Beispiel die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) vor. Die in der DGUV zusammengeschlossenen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen versichern zusammen circa 70 Millionen Beschäftigte gegen Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen sowie gegen die Folgen von Berufskrankheiten. „Werden die Vorschriften zur Arbeitsmedizin, zur Arbeitssicherheit, zum Brandschutz oder zur Elektrosicherheit nicht eingehalten, stellt die DGUV oder die Berufsgenossenschaft nach einer Betriebsprüfung Mängelfeststellungen aus, die mit einer Frist zur Mängelbeseitigung belegt sind. Wollen Firmeninhaber oder Geschäftsführer nicht zur Verantwortung gezogen werden, sollten sie alle Mängel innerhalb der Frist beheben“, rät Tobias Metz von 48special.de.

Hintergrund:
Der Geschäftsbereich 48special.de ist auf Kleinstbetriebe sowie mittelständische Unternehmen spezialisiert und vermittelt rechtssicher innerhalb von 48 Stunden Betriebsbeauftragte für Arbeitsmedizin, Arbeitssicherheit, Brandschutz sowie Elektrosicherheit. Auch bei Herstellung der Datenschutzkonformität, gemäß DSGVO (Datenschutzgrundverordnung), hilft 48special.de.
Tobias Metz (Autor, V.i.S.d.P.)
Heiko Wruck (Lektorat)
Aussender:
AuA24 AG
Geschäftsbereich 48special
Südportal 3
22848 Norderstedt
Telefon: 040 466668-112
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