von Heiko Wruck
KOLUMNE
Auch im Jahr 2019 dürfen Männer, die mit Männern Sex haben, in Deutschland kein Blut spenden. Frauen, die nur mit Frauen Sex haben, werden in den Ausschlusskriterien der Blutspende gar nicht erwähnt.
Das Verbot trifft ebenfalls auf männliche und weibliche Sexarbeiter zu sowie auf heterosexuelle Personen mit sexuellem Risikoverhalten, so zum Beispiel Geschlechtsverkehr mit häufig wechselnden Partnern. Ab wie vielen wechselnden Partnern Betroffene zur Risikogruppe gehören, bleibt offen.
Wenn schwule Männer 12 Monate sexuell enthaltsam leben, dürfen auch sie Blut spenden, heißt es in der „Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten“ der Bundesärztekammer. Schwule Männer bleiben damit praktisch von der Blutspende ausgeschlossen.
Besonders interessant ist, dass solche Verbote nicht bei Gewebe- und Organspenden gelten. Selbst bei Drogenabhängigkeit gibt es kein absolutes Verbot zur Organspende. Ebenso bei HIV-Infektionen, wenn die Organspende für mit HIV infizierte potenzielle Empfänger bestimmt ist.
Es hat den Anschein, als würde die bürgerliche Sexualmoral bei Blutspenden das entscheidende Verbotskriterium sein. Blutspenden sind seit vielen Jahren Mangelware in Deutschland.
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