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Sonntag, 21. April 2019

Hausverbot für Jesus

von Heiko Wruck
GLOSSE
Der Bundesgerichtshof hat in letzter Instanz ein Gerichtsurteil aufgehoben, das vorinstanzlich hoch umstritten war. Ein Wanderprediger namens Jesus von Nazareth wurde von einem Gastwirt während einer Hochzeitsfeier mit einem Hausverbot belegt. Jesus hatte für die Hochzeitsgesellschaft Wasser bestellt und dieses gegen den Willen des Gastwirtes in Wein umgewandelt.


Die Hochzeitsgäste gaben sich in großem Umfang dem Weingenuss hin. Doch der Wirt sollte nur das Wasser bezahlt bekommen. Der Streit eskalierte. Es kam zu Handgreiflichkeiten, und schließlich wurde Jesus des Hauses verwiesen. In den beiden Vorinstanzen konnte sich jedoch der Wanderprediger aus Judäa durchsetzen. Die Richter erkannten an, dass der Gastwirt die Verwandlung des Wassers in Wein nicht mit einem Korkgeld belegen durfte, weil der Wein doch gar nicht in Flaschen angeliefert worden war. Folglich durfte der Gastwirt Jesus nicht des Hauses verweisen.

Der Bundesgerichtshof hob jedoch dieses Urteil auf und bestätigte die Rechtmäßigkeit des Hausverbotes. Es war bekannt geworden, dass Jesus von Nazareth schon einmal auf eine ähnliche Weise einen Gastronomen um seinen Verdienst gebracht hatte. Jesus hatte mit fünf Broten und zwei Fischen eine Mannschaft von 5.000 Leuten verköstigt. Und das geht gar nicht, so der Bundesgerichtshof.

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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