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Dienstag, 22. September 2020

Kauf von Elektrofahrzeugen gefördert

Von Innovationsprämie profitieren
von Heiko Wruck
BERICHT

Lassahn/gc.
Im Jahr 2009 hatte sich die Bundesregierung auf das Ziel festgelegt, bis zum Jahr 2020 eine Million Elektroautos auf die deutschen Straßen zu bringen. Dieses Ziel wurde überdeutlich verfehlt. Nun jedoch soll die Elektromobilität für breite Bevölkerungsschichten forciert werden.

Dafür nimmt die Bundesregierung mit entsprechenden Kaufanreizen dann auch ordentlich Geld in die Hand. So wird der Erwerb von elektrischen Neuwagen und Gebrauchtfahrzeugen mittels Innovationsprämie – auch rückwirkend – unterstützt: für Neuwagen, die nach dem 3. Juni 2020 zugelassen wurden und für Gebrauchte, die erstmalig nach dem 4. November 2019 oder später zugelassen wurden und deren Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 erfolgt ist.

„Hier gelten die Fördersätze für einen Nettolistenpreis von über 40.000 Euro, auch wenn der ursprüngliche Kaufpreis weniger als 40.000 Euro betrug“, heißt es auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de). Und die Förderung kann sich durchaus sehen lassen. Die Förderung unterscheidet bei der Anschaffung einmal einen Nettolistenpreis von unter 40.000 Euro und einmal über 40.000 Euro. Außerdem wird in beiden Fällen unterschieden nach Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeugen sowie nach von außen aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen.

Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge mit Nettolistenpreis von unter 40.000 Euro erhalten 9.000 Euro an Förderung. 3.000 Euro bezahlt der Hersteller, weitere 6.000 Euro bezahlt der Bund. Bei von außen aufladbaren Hybriden gibt’s insgesamt 6.750 Euro. 2.250 Euro kommen vom Hersteller, weitere 4.500 kommen vom Bund. Kostet das Elektrofahrzeug über 40.000 Euro nach Nettolistenpreis, so ergeben sich folgende Fördergrößen. Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeuge werden insgesamt mit 7.500 Euro gefördert. 2.500 Euro davon kommen vom Hersteller, weitere 5.000 Euro gibt der Bund. Bei den von außen aufladbaren Hybriden beträgt die Gesamtförderung 5.625 Euro. 1.875 Euro gibt der Hersteller und 3.750 Euro gibt der Bund.

„Förderfähig ist der Erwerb (Kauf, Leasing) eines neuen, erstmals zugelassenen, elektrisch betriebenen Fahrzeuges gemäß § 2 des Elektromobilitätsgesetzes, sowie der Erwerb eines Elektrofahrzeuges bei der zweiten Zulassung im Inland“, so bafa.de.

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, Stiftungen, Körperschaften und Vereine. Nicht antragsberechtigt sind – neben anderen – die Bundesländer sowie deren Einrichtungen und Kommunen sowie Antragsteller, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist.

Bildunterschrift:
Es müssen Einzelanträge gestellt werden: Wer ein fabrikneues oder auch ein gebrauchtes Elektrofahrzeug erwirbt, kann sogar rückwirkend noch von der Förderung profitieren. Foto: Heiko Wruck

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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