Suchen

Mittwoch, 23. Dezember 2020

Der Chef haftet

Redaktion: AuA24 AG
PRESSEMITTEILUNG
Norderstedt/gc. Kleine und mittlere Unternehmen haben oft ein Manko, das im Zweifel die Existenz der Firma kostet und den Unternehmer beziehungsweise den Geschäftsführer in die persönliche Haftung bringt.

Wenn nach einem Arbeitsunfall mit schweren Schäden für den Verunglückten festgestellt wird, dass keine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder kein Betriebsarzt schriftlich bestellt worden ist, ist das ein faustdickes Problem für den oder die Verantwortlichen.

Die Heilungskosten oder Erwerbsminderungs- beziehungsweise die Zahlung von Berufsunfähigkeitsrenten werden zwar vom gesetzlichen Unfallversicherungsträger übernommen. „Der holt sich im Zweifelsfall jedoch das Geld von den Verantwortlichen zurück. Das geht bis zur privaten Haftung des Unternehmers“, sagt Tobias Metz, Vorstandsvorsitzender der AuA24 AG in Norderstedt.
______________________________________