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Dienstag, 22. Dezember 2020

Stetig neu erstellen

Gefährdungsbeurteilung aktuell halten
Redaktion: AuA24 AG
PRESSEMITTEILUNG
Norderstedt/gc. Unfallschwerpunkte ändern sich beinahe täglich. „Mit einer Gefährdungsbeurteilung, die für jeden einzelnen Arbeitsplatz zu erstellen ist, werden solche Unfallschwerpunkte erkannt, kategorisiert, priorisiert und schließlich entschärft beziehungsweise beseitigt“, sagt Tobias Metz, Vorstandsvorsitzender der AuA24 AG in Norderstedt.

Gemeinsam mit Beschäftigten, Führungskräften und Arbeitssicherheitsexperten – wie zum Beispiel der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Sicherheitsingenieur und dem Betriebsarzt – können während einer Betriebsbegehung die Unfallschwerpunkte festgestellt werden. In einer gemeinsamen Diskussion können dann Lösungsansätze erarbeitet werden, um die Gefährdungen einzuschränken beziehungsweise ganz beseitigen zu können. „Arbeitgeber sind nach dem Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen für jeden Arbeitsplatz zu erstellen. Das gilt nicht nur für stationäre Arbeitsplätze im Betrieb, sondern auch für das Homeoffice“, so Metz weiter.
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