Redaktion: AuA24 AG
PRESSEMITTEILUNG
„In der Praxis müssen sich sehr oft Schüler und Eltern einen Computer, einen Laptop oder ein Tablet teilen. Und sollten doch ausreichend viele Geräte zur Verfügung stehen ist es immer noch fraglich, ob was WLAN leistungsfähig ist. Doch dies ist auch nur eine Seite der Medaille. Zahlreiche Eltern müssen, ebenso wie die Lehrer, im Homeoffice arbeiten. Das besteht jedoch sehr oft lediglich aus dem Laptop auf dem Küchen- oder Wohnzimmertisch. Und genau hier liegt ein Problem. Was passiert nun in diesem Homeoffice, wenn sich ein Arbeitsunfall ereignet? Eine Gefährdungsbeurteilung, zu der der Arbeitgeber verpflichtet ist, muss her. Die gibts digital“, sagt Tobias Metz, Vorstandsvorsitzender der AuA24 AG in Norderstedt.
Bildunterschrift:
Tobias P. Metz, Vorstandsvorsitzender der AuA24 AG in Norderstedt: Homeoffice - Eine Gefährdungsbeurteilung, zu der der Arbeitgeber verpflichtet ist, muss her. Die gibts digital. Foto: AuA24 AG
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