Jeder Unternehmer haftet auch privat
von Tobias P. Metz
KOMMENTAR
Norderstedt/gc. Die Bundestagsfraktion der Partei Die Linke hatte mit der Kleinen Anfrage (BT-Drs. 19/17409) eine hochinteressante Antwort in Sachen Arbeitssicherheit in Deutschland ausgelöst.
Gefragt wurde nach der Anzahl der Arbeitsschutzkontrollen. Von Kontrolle bis zur erneuten Kontrolle brauchte es nach der Datenlage von 2018 in Mecklenburg-Vorpommern durchschnittlich 5,5 Jahre. In Bremen lagen zwischen den Kontrollen im Durchschnitt 16,6 und in Brandenburg 17,4 Jahre. Hessen brachte es im Mittel 41,8 Jahre und Schleswig-Holstein immerhin 45,5 Jahre. Den Vogel abgeschossen hatte das kleine Saarland mit sage und schreibe im Schnitt 47 Jahren Abstand zwischen zwei Betriebskontrollen. Seither hat sich nicht viel getan.
Wer sich freut, dass mit diesem schwachen Kontrolldruck endlich „die überbordende Reglementierung der deutschen Wirtschaft“ ein wirksames Gegenmittel gefunden hätte, der hat nicht die ganze Rechnung auf dem Zettel. Nach heutiger Gesetzeslage ist zuallererst der Arbeitgeber, also der Unternehmer oder der Geschäftsführer in Person, für die Gewährleistung gesunder, sicherer Arbeitsplätze verantwortlich. Diese Verantwortung greift durch bis in die private Haftung.
Maßgeblich dafür sind das Arbeitssicherheitsgesetz, das Arbeitsschutzgesetz und diverse Vorschriften der Berufsgenossenschaften. Raten Sie mal, wer für den Schaden eines im Betrieb oder im Homeoffice verunglückten Mitarbeiters haftet? Auch wenn sich seit fast 50 Jahren kein einziger Kontrolleur blicken ließ.
Tobias P. Metz, Vorstandsvorsitzender der AuA24 AG in Norderstedt
______________________________________