Redaktion: AuA24 AG
PRESSEMITTEILUNG
Norderstedt/gc. Nach Angaben der DGUV lagen im Dezember 2020 keine Erkenntnisse vor, die das Atmen unter einer Mund-Nase-Bedeckung aus Textilgewebe gesundheitsgefährdend beeinträchtigen“, sagt Tobias Metz, Vorstandsvorsitzender der AuA24 AG in Norderstedt.
Einfaches Textilgewebe schützt zwar nicht zu 100 Prozent, aber es schränkt das Risiko einer Tröpfcheninfektionen in einem gewissen Umfang ein. „Wenn Arbeitgeber anordnen, dass eine Mund-Nasen-Bedeckung durchgängig oder teilweise im Unternehmen oder an den Arbeitsplätzen zu tragen ist, so sind sie gesetzlich verpflichtet, in der Gefährdungsbeurteilung diesen Umstand zu berücksichtigen. Bei diesen Trage-Anordnungen sollten auch Erholungszeiten eingeräumt werden“, so Metz weiter.
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