Suchen

Mittwoch, 20. Januar 2021

AuA24: Psychische Gefährdungsbeurteilung

Redaktion: AuA24 AG
PRESSEMITTEILUNG
Norderstedt/gc. Gefährdungsbeurteilung für psychische Belastungen sind immer eine heikle Angelegenheit.

„Entsprechend groß ist die Verunsicherung in den Unternehmen, wie man mit solchen Gefährdungsbeurteilungen für psychische Belastungen richtig umgeht. Eine Folge dieser Verunsicherung bei den Arbeitgebern ist, dass lediglich unter zehn Prozent aller Unternehmen in Deutschland diese Gefährdungsbeurteilungen gesetzeskonform umsetzen“, sagt Tobias Metz, Vorstandsvorsitzender der AuA24 AG in Norderstedt.

Gefährdungsbeurteilung für psychische Belastungen sollen mögliche Störungen im Betrieb (Mobbing, Betriebsklima, Stressoren, Überlastungen et cetera) erkennen und helfen, diese abzubauen. „Prävention ist hier die angesagte Methode“, so Metz.
______________________________________