Arbeitssicherheit bedeutet, fair zu sein
von Tobias P. Metz
KOLUMNE
Norderstedt/gc. Ab Mitte des 19. bis etwa Mitte des 20. Jahrhunderts war die sogenannte „Arbeiterfrage“ oder später die „Soziale Frage“ der Katalysator gesellschaftlicher Entwicklungen. Mit der Beantwortung dieser Frage sollte einerseits die pure Härte der Marktgesetze abgefedert werden.
Andererseits galt es die gesellschaftlichen Spannungen zu harmonisieren. Es war die Zeit der Industrialisierung des handwerklichen Wirtschaftens. Die westlichen Industriestaaten prägten diese erste Globalisierung. In Deutschland brachte die Beantwortung der Sozialen Frage nach dem II. Weltkrieg den Bürgern Frieden und Wohlstand. Das hatte es in diesem Maße noch nie vorher in der Geschichte gegeben. Das Arbeitssicherheitsgesetz, das Arbeitsschutzgesetz und nicht zuletzt die Berufsgenossenschaften sind aus dieser langen Industrialisierung hervorgegangen. Sie bestimmen bis heute die Standards in der Arbeitswelt, wenn es um Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, um die finanzielle Absicherung, Heilung und oder um Entschädigungen von Arbeitnehmern bei Arbeitsunfällen geht.
Und es geht um Haftungsfragen, denn es sind immer die Arbeitgeber zuerst in der Pflicht. Aktuell mehren sich jedoch die Anzeichen dafür, dass diese soziale Ausgewogenheit ungewollt ins Wanken gerät. Die Digitalisierung hat unsere Arbeitswelt bereits massiv verändert. Dabei stehen wir immer noch am Anfang dieser Entwicklung. Ins Wanken gerät dieser soziale Ausgleich allein deswegen, weil sich viele Arbeitgeber, besonders in kleinsten und kleinen Betriebsgrößen, nicht bewusst machen, dass sie persönlich für die Schaffung und für die dauerhafte Gewährleistung möglichst sicherer und gesunder Arbeitsbedingungen haftbar sind – auch dann, wenn ihre Mitarbeiter im Homeoffice arbeiten.
Das bedeutet, jeder Arbeitgeber muss für jedes Homeoffice eine Gefährdungsbeurteilung erstellen und Mitarbeiterschulungen in Sachen Arbeitssicherheit durchführen. Das alles ist genau zu dokumentieren und ständig aktuell zu halten. Gegenwärtig erleben wir aber auch eine massive Zunahme prekärer Beschäftigungsverhältnisse. Sie gehen oft mit ständiger Heimarbeit einher. Von den oben genannten Pflichten, die von den Berufsgenossenschaften kontrolliert werden, sind die Arbeitgeber trotz der prekären Beschäftigung nicht befreit. Ihre persönliche Haftung greift ab dem ersten sozialversicherungspflichtig beschäftigten Mitarbeiter. Das kann man beklagen, doch greift diese Überlegung zu kurz. Denn mit der Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften ist der Arbeitgeber bei einem Arbeitsunfall aus der Haftung raus – sowohl aus der betrieblichen als auch aus der persönlichen.
Dies zu beklagen, ist nicht klug. Klug ist, die gesetzlichen Forderungen und Bestimmungen einzuhalten oder zu erfüllen, um jederzeit rechts- und revisionssicher einer Betriebsprüfung durch die Berufsgenossenschaft entgegensehen zu können. Auch für die gesellschaftliche Entwicklung ist diese Risikoteilung sinnvoll. Ohne sozialen Frieden kann ein wertschöpfendes Zusammenleben auf lange Sicht nicht funktionieren. Viele Unternehmen haben aus diesen Gründen Werteskalen für sich ermittelt, nach denen sie ihr Tun ausrichten. Fairness, Ehrlichkeit, Wahrheit, Wahrhaftigkeit sowie der Wille, Gutes zu tun, sind die Leitplanken unseres Handelns.
Tobias P. Metz, Vorstandsvorsitzender der AuA24 AG in Norderstedt
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