Pandemieplan für das Unternehmen
Redaktion: AuA24 AG
PRESSEMITTEILUNG
Norderstedt/gc. „Es ist überaus zweckmäßig, einen fertigen Pandemieplan für das Unternehmen zu haben. Inklusive dessen, was jeder Mitarbeiter dazu wissen muss. Denn erst dann an einem Pandemieplan zu arbeiten, wenn es den ersten infizierten Mitarbeiter in der Firma gibt, ist ganz klar zu spät“, sagt Tobias Metz, Vorstandsvorsitzender der AuA24 AG in Norderstedt.
Dabei greift der Begriff Pandemieplan eigentlich zu kurz. Treten Großschadensereignisse tatsächlich ein, sie sind ja nur seltene Ausnahmen, so sollte jeder Mitarbeiter wissen, wie man sich zu verhalten hat. Ohne vorherige Planung und immer neu wiederholte Mitarbeiterschulungen ist das jedoch nicht möglich. Ein Handlungsplan für ein Großschadensereignis, den niemand kennt, nützt auch niemandem.
„Die gesetzlich geforderte Vorstufe auch eines Pandemieplanes ist die Gefährdungsbeurteilung. Hier werden sämtliche Gefährdungen pro Arbeitsplatz erfasst, priorisiert und schließlich Maßnahmen zu deren Beseitigung oder Reduzierung festgelegt“, sagt Tobias Metz.
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