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Samstag, 6. Februar 2021

AuA24AG: Schlafdefizit ernst nehmen

Arbeitssicherheit durch Ruhezeiten
Redaktion: AuA24 AG
PRESSEMITTEILUNG
Norderstedt/gc. „Wer sich von einem Wecker wecken lässt, hat nicht nicht ausgeschlafen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es zur Früh-, Spät- oder Nachtschicht geht. Schlafmangel ist für Frühaufsteher und Spätaufsteher gleichermaßen belastend“, sagt Tobias Metz, Vorstandsvorsitzender der AuA24 AG in Norderstedt.

Andauernde Schlafdefizite führen zu Unaufmerksamkeiten, Konzentrationsschwächen, Kontrollverlust und schließlich zu Arbeits- und Wegeunfällen. Wer dauerhaft weniger als sieben Stunden schläft, ist besonders gefährdet. Wer permanent oder regelmäßig in einer Frühschicht arbeitet, also einen Arbeitsbeginn zwischen 6 und 7 Uhr hat, ist besonders anfällig für ein dauerhaftes Schlafdefizit.

Bei Menschen, die erst später ihren Arbeitstag beginnen, kommt dieses Schlafdefizit deutlich weniger Häufig vor. Weck- und Zu-Bett-geh-Zeiten geben hier die entsprechenden Aufschlüsse über die Zusammenhänge. Die Weckzeiten liegen oft zwei Stunden vor Arbeitsbeginn. Ins Bett gehen die Beschäftigten häufig erst um Mitternacht.

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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