Digitale Gefährdungsbeurteilung von Werkstedter
Redaktion: Werkstedter
RATGEBER
Norderstedt/gc. Du hast eine Firma gegründet und zwei Leute eingestellt? Damit bist Du als Unternehmer persönlich für die Arbeitssicherheit und für den Gesundheitsschutz Deiner Leute verantwortlich. Dafür haftest Du mit Deinem Privatvermögen. Wie Du Dich trotzdem bei Arbeitsunfällen, Berufserkrankungen und Ansteckungen Deiner Mitarbeiter auf die sichere Seite bringen kannst, wird Dir hier erklärt.
Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit
„Nach dem Arbeitssicherheitgesetz (ASiG), nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und nach der Arbeitsstättenverordnung sowie nach weiteren Vorschriften sind Arbeitgeber in Deutschland persönlich für die Gewährleistung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes ihrer Arbeitnehmer verantwortlich. Das gilt für jeden einzelnen Arbeitsplatz , ausdrücklich auch für das Homeoffice“, sagt Karsten Papendorff, Senior Kundenbetreuer bei Werkstedter in Norderstedt.
Deshalb bist Du als Arbeitgeberin oder als Arbeitgeber gut beraten, wenn Du die folgenden sieben Punkte schnell und umfassend umsetzt:
● Bestelle schriftlich einen
Betriebsarzt
● Bestelle schriftlich eine
Fachkraft für Arbeitssicherheit
● Erstelle für jeden Arbeitsplatz
eine Gefährdungsbeurteilung
● Erarbeite ein Hygienekonzept
für jede Gefährdungsbeurteilung
● Unterweise jeden Mitarbeiter
nachweislich
● Dokumentiere alle Maßnahmen
und Unterweisungen aktuell
Du solltest auf jeden Fall beachten, dass die Gefährdungsbeurteilungen, Mitarbeiterschulungen und Hygienekonzepte regelmäßig aufgefrischt werden müssen. Mindestens einmal pro Jahr. Diese Verantwortung kannst Du als Führungskraft nicht delegieren. Aber Du kannst Dir externen Beistand holen, wie zum Beispiel beim Service unter www.werkstedter.de.
Gefährdungsbeurteilung im Homeoffice
Egal ob auf einer Baustelle, im Laden, im Büro oder im Homeoffice – als Arbeitgeber bist Du zuerst in der Verantwortung, wenn es um die Arbeitssicherheit und um den Gesundheitsschutz Deiner Mitarbeiter geht. Vor diesem Hintergrund kann ein einfacher Sturz im Homeoffice, bei dem sich Dein Mitarbeiter verletzt, fatale Folgen für Dich haben. Denn Du haftest mit Deinem Privatvermögen für alle finanziellen Folgen: Lohnfortzahlung, Hinterbliebenen-, Erwerbesminderungs- oder Berufsunfähigkeitsente, Operations-, Krankenhaus-, Reha-, Medikamenten- und Heilungskosten.
Was ist ein Telearbeitsplatz
Genau genommen sind Telearbeitsplätze fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze – im Büro des Arbeitgebers oder auch im Homeoffice. Als Arbeitgeber bist Du dafür verantwortlich, dass diese Arbeitsplätze und die Arbeitsumgebung so eingerichtet werden, dass Arbeitsunfälle und Erkrankungen möglichst ausgeschlossen werden.
Homeoffice: Arbeitszeiten und Arbeitszeiterfassung
Arbeitszeiten, Arbeitspausen und die persönliche Erreichbarkeit spielen im Homeoffice eine besondere Rolle. Arbeitgeber müssen diese Arbeitsprozesse sauber organisieren und dokumentieren.
Von überall remote arbeiten
Im Remote-Modus (Fernsteuerung) zu arbeiten, ist für fast alle Bildschirmarbeitsplätze möglich, wo es schnelles Web gibt.
Hol Dir professionelle, bezahlbare Hilfe
Der Service von www.werkstedter.de holt Dich als Unternehmer aus der Haftung raus.
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