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Freitag, 5. März 2021

Schnupperkinder sind versichert

Aktuelle Gefährdungsbeurteilung in Kita verpflchtend
Redaktion: Hansabrief
PRESSEMITTEILUNG
Norderstedt/gc. „Manche Eltern sind verunsichert, wenn sie ihre Kinder in Kindertageseinrichtungen als sogenannte Schnupperkinder abgeben. Bei dieser Probezeit soll festgestellt werden, ob sich die Kinder dort auch wohlfühlen, bevor sich die Eltern vollends für die jeweilige Kita entscheiden. Wegen dieser Zeitweiligkeit der Kitanutzung stellt sich für manche Eltern die Frage, ob die Kinder dort denn auch gesetzlich versichert sind. Das sind sie in vollem Umfang“, sagt Michael Lange, Senior Kundenberater bei Hansabrief in Norderstedt.

Versichert sind die Kinder auch dann, wenn sie mit ihren Eltern auf dem Weg zur oder auf dem Heimweg von der Kita sind. Gleiches gilt auch, wenn die Eltern während der Schnupperzeit selbst in der Kindertagesstätte anwesend sind.

Außerdem sind auch die Geschwisterkinder abgesichert, wenn sie im Notfall tage- oder nur stundenweise gemeinsam mit den anderen Kita-Kindern betreut werden. In Kindertagesstätten sind die dort betreuten Kinder immer per Gesetz im Unfallversicherungsschutz aufgefangen. Dafür muss niemand einen gesonderten Antrag stellen – nicht das pädagogische Personal und auch die Eltern nicht. Dieser Unfallversicherungsschutz besteht außerdem auch für ehemalige Kindergartenkinder, die in den Schulferien in ihrer einstigen Kindertagesstätte eine Stippvisite machen. Eltern, Erzieher, Kita-Träger sowie die Leitung der Kindertagesstätte sind immer gut beraten, wenn sie gemeinsam praktikable Wege finden, Sicherheit und Gesundheit in der Kindertagesstätte täglich vorzuleben und durchzusetzen.

„Betriebliches Gesundheitsmanagement ist hier das Mittel der Wahl. In einer Gefährdungsbeurteilung können sämtliche Gefährdungen in der Kita erfasst werden. Danach kann man sich gezielte Gedanken darüber machen, wie diese Gefährdungen abgestellt oder gänzlich beseitigt werden können. Daraus resultieren dann konkrete Maßnahmen, die von allen Beteiligten zum Wohle der Kinder, Eltern und Beschäftigten umgesetzt werden können“, sagt Michael Lange.

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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