Schnelle Hilfe für Unternehmer innerhalb weniger Stunden
Redaktion: Arbeitssicherheit sofort
RATGEBER
Norderstedt/gc. Wenn die Berufsgenossenschaft unvermittelt auf dem Betriebshof steht oder bereits einen Mängelbericht zugestellt hat, brauchen Unternehmer ganz schnell ganz präzise Hilfe. Dieses Problem können Firmeninhaber und Betriebsverantwortliche auf gar keinen Fall aussitzen.
Maßnahmen zur Vermeidung von Infektionskrankheiten
Dank digitaler Lösungen können wir innerhalb weniger Stunden Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellen. Digitale Gefährdungsbeurteilungen, digitale Hygienekonzepte und digitale Mitarbeiterschulungen können samt Zertifizierung und aktueller Dokumentation ebenfalls innerhalb weniger stunden bereitgestellt werden. Unternehmer in Deutschland sind nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ab dem ersten sozialversicherungspflichtig beschäftigten Mitarbeiter verpflichtet, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte schriftlich zu bestellen. Darüber hinaus sind Unternehmer in Deutschland ebenfalls gesetzlich verpflichtet, eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung für jeden einzelnen Arbeitsplatz vorzuhalten. Das gilt auch für mobile Arbeitsplätze – zum Beispiel auf Baustellen oder an wandernden Montageorten. Zu jeder Gefährdungsbeurteilung gehört außerdem ein Hygienekonzept.
Präventionsmaßnahmen
Es besteht also ein dringender Handlungsbedarf, weil ein Vertreter der Berufsgenossenschaft sein Kommen angekündigt hat oder weil die Baustelle bereits gesperrt wurde.
Prävention und Gesundheitsförderung
Arbeiten Sie die folgenden sieben Punkte möglichst schnell ab:
● Fachkraft für Arbeitssicherheit
bestellen
● Bestellung eines Betriebsarztes
● Erstellung einer
Gefährdungsbeurteilung
● Erarbeitung eines
Hygienekonzeptes
● Unterweisen der Mitarbeiter
● Zeitnahe Dokumentation
Mit dem blitzschnellen Service der www.arbeitssicherheit-sofort.de können Sie diese Aufgabe rechts- und revisionssicher innerhalb weniger Stunden erledigen. Rufen Sie einfach die Hotline an. Alles Weitere erklärt Ihnen ein Mitarbeiter.
Maßnahmen zur Vermeidung von Infektionskrankheiten
Sich gegen Infektionskrankheiten zu schützen, ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Das gilt ganz besonders Wirtschaftsleben, denn hier treffen mehrmals täglich – trotz aller Isolationsbemühungen – viele verschiedene Menschen aufeinander. Und niemand weiß, was die im Gepäck haben. Deswegen ist es wichtig, möglichst alle körperlichen Kontakte auf ein absolutes Mindestmaß zu reduzieren. Gleichfalls sollten Werkzeuge, Geräte, Arbeitsflächen und Maschinen sowie elektronische Anlagen regelmäßig desinfiziert werden. Besonders oft sollte dies bei sogenannten Kontaktflächen wie Türklinken, Handläufen, Tastaturen und Arbeitsplatten ausgeführt werden. Aber auch für den Aufenthalt in Gemeinschaftsräumen wie Kantinen, Mensen, Pantrys oder Pausenräumen gelten spezielle Bedingungen. Eine streng durchgesetzte Maskenpflicht am Arbeitsplatz nützt genau dann gar nichts mehr, wenn die Mitarbeiter gemeinsam dicht gedrängt an einem Tisch sitzen, wo sie ohne Maske ihr Frühstück oder ihr Mittagessen einnehmen. Und die beste Atemmaske ist natürlich immer nur so gut, wie sie in der Praxis Anwendung findet. Eine unzureichende Anwendung, wenn die Maske zum Beispiel unter dem Kinn getragen wird, macht den Maskeneinsatz komplett sinnlos.
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