Suchen

Freitag, 26. März 2021

Heimarbeiter schützen

Redaktion: Hansabrief
PRESSEMITTEILUNG
Norderstedt/gc. „Wer im Homeoffice in der eigenen Wohnung oder in einer Betriebsstätte, die er selbst gewählt hat, für einen Gewerbetreibenden als sozialversicherungspflichtig Beschäftigter tätig ist, der ist nach den Maßgaben des Heimarbeitsgesetzes (HAG) geschützt“, sagt Michael Lange, Senior Kundenberater bei Hansabrief in Norderstedt.

Mit dem Heimarbeitsgesetz, dessen Schutzvorschriften zwingend vom Arbeitgeber einzuhalten sind, sollen Heimarbeiter vor sozialer Benachteiligung wirksam geschützt werden. Diese Schutzvorschriften können nicht vertraglich ausgeschlossen werden. Auch ein nachträglicher Verzicht darauf ist nicht möglich.

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
_________________________________________