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Dienstag, 9. März 2021

Hilfe bei der Gefährdungsbeurteilung

Sicher vor Betriebskontrolle der Berufsgenossenschaft
Redaktion: Werkstedter
RATGEBER
Norderstedt/gc. Du musst als Arbeitgeber für jeden Deiner Arbeitsplätze eine Gefährdungsbeurteilung erstellen. Dazu bist Du gesetzlich verpflichtet.

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung

„Eine Gefährdungsbeurteilung muss es für jeden einzelnen Arbeitsplatz geben. Die Gefährdungsbeurteilung beinhaltet alle Gefährdungen, denen Mitarbeiter an einem Arbeitsplatz ausgesetzt sind. Es gehören aber auch Maßnahmen dazu, die die Gefährdungen so gut es möglich ist oder auch gänzlich abstellen. Gleichzeitig enthält jede Gefährdungsbeurteilung konkrete Verantwortlichkeiten und Termine, bis wann und in welchem Umfang die Gefährdungen abzustellen sind“, sagte Karsten Papendorff, Senior Kundenbetreuer bei Werkstedter in Norderstedt.

Gesetzesgrundlage der Gefährdungsbeurteilung

Die gesetzliche Grundlage für die Verpflichtung zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung findest sich im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sowie in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Letztere zielt besonders auf die Gefährdungsbeurteilung im Homeoffice ab.

Wer muss eine Gefährdungsbeurteilung durchführen

Jeder Unternehmer in Deutschland, der mindestens einen sozialversicherungspflichtig beschäftigten Mitarbeiter hat, ist gesetzlich verpflichtet, für jeden Arbeitsplatz eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung zu erstellen beziehungsweise vorzuhalten. Versäumt er die Erfüllung dieser Pflicht, kann er im Schadensfall beispielsweise bei einem Arbeitsunfall für die finanziellen Folgen auch mit seinem Privatvermögen in die Haftung genommen werden. Das GmbH-Recht schützt nicht vor dem Durchgriff auf das Privatvermögen.

Gefährdungsbeurteilung erstellen

Eine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz zu erstellen beinhaltet, dass es hier konkret um die Beurteilung der Arbeitsbedingungen geht. Darin heißt es, dass sich Gefährdungen bereits aus der Einrichtung eines Arbeitsplatzes sowie aus der Gestaltung einer Arbeitsstätte ergeben können. Dabei können biologische, physikalische und chemische Faktoren eine Rolle spielen. Eine besondere Aufmerksamkeit wird hier der Auswahl, dem Einsatz und der Gestaltung von Arbeitsabläufen, Fertigungsverfahren und dem Einsatz von Arbeitsmitteln gewidmet. Speziell geht es auch um den Umgang mit Maschinen und Anlagen, Geräten sowie mit Arbeitsstoffen.

Gefährdungsanalysen aktuell halten

Eine Gefährdungsbeurteilung, die bereits 10 Jahre auf dem Buckel hat, kannst Du als verantwortlicher Arbeitgeber vergessen. Sie ist schlicht veraltet und daher nicht mehr gültig oder wirksam. Im Fall einer Betriebskontrolle durch die  Berufsgenossenschaft hat sie keine entlastende Wirkung. Das bedeutet: Als Arbeitgeber riskierst Du empfindlich hohe Bußgelder, wenn Du bei der Betriebsprüfung keine aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorlegen kannst. Und im Falle eines Arbeitsunfalls riskierst Du Dein Privatvermögen. Denn Du haftest mit Deinem vollen Privatvermögen für alle finanziellen Folgen dieses Arbeitsunfalls, wenn Dir Versäumnisse nachgewiesen werden.

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