Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich bestellen
Redaktion: Werkstedter
RATGEBER
Norderstedt/gc. Auf Baustellen tummeln sich täglich viele Mitarbeiter aller Gewerke: Elektriker, Fliesenleger, Zimmerleute, Klempner, Maurer, Dachdecker, Tischler ... Den Chefinnen und Chefs dieser Mitarbeiter ist eines gemeinsam: Für die Arbeitssicherheit ihrer Leute haften Unternehmer persönlich. Damit Du morgen noch Chefin oder Chef bleibst und kein Sozialfall wirst, solltest Du jetzt die folgenden Punkte umsetzen:
● Fachkraft für Arbeitssicherheit
bestellen
● Bestellung eines Betriebsarztes
● Erstellung einer
Gefährdungsbeurteilung
● Erarbeitung eines
Hygienekonzeptes
● Unterweisen der Mitarbeiter
● Zeitnahe Dokumentation
Prävention und Gesundheitsförderung
„Nach dem ASiG (Arbeitssicherheitsgesetz) sind alle Unternehmen in Deutschland gesetzlich verpflichtet, einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, kann dies hohe Bußgelder zur Folge haben – bis hin zur Betriebsschließung. Doch das ist immer noch das kleinere Übel“, sagt Karsten Papendorff, Senior Kundenbetreuer bei Werkstedter in Norderstedt. Denn wenn ein Mitarbeiter einen Arbeitsunfall erleidet, eine Berufserkrankung erwirbt oder sich zum Beispiel arbeitsbedingt mit Corona infiziert, haftest Du als Firmeninhaber persönlich. Und zwar mit Deinem vollständigen Privatvermögen.
Präventionsmaßnahmen
Du kannst Dich als Unternehmer schützen. Bestelle einen Betriebsarzt. Bestelle eine Fachkraft für Arbeitssicherheit. Mit diesen beiden Experten erarbeitest Du für jeden einzelnen Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung. Darin werden alle Gefährdungen an dem betreffenden Arbeitsplatz aufgelistet sowie Maßnahmen vereinbart, die diese Gefährdungen möglichst vollständig abstellen. Ein Bestandteil solcher Gefährdungsbeurteilungen sind Hygienekonzepte. Sie sind besonders wichtig in der Corona-Pandemie.
Maßnahmen zur Vermeidung von Infektionskrankheiten
Zum Schutz vor Infektionskrankheiten auf Baustellen sollten Sicherheitsverantwortliche und Beschäftigte die AHA-Regeln strikt einhalten – Abstand halten, Hygiene beachten, Atemschutz tragen. Doch damit allein ist es noch nicht getan. Um Hygiene wirksam durchsetzen zu können, bedarf es eines klaren Hygienekonzeptes als Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung. Denn es genügt nicht, nur die Gefährdungen aufzulisten. Es sind Maßnahmen, Verantwortlichkeiten und Kontrollen verbindlich festzulegen. Dazu gehören auch regelmäßige Mitarbeiterunterweisungen. Das alles ist im eigenen Interesse des Unternehmers aktuell zu dokumentieren. Im Schadensfall kontrolliert die Berufsgenossenschaft einen Arbeitsunfall, eine Berufserkrankung oder eine auf der Arbeitsstelle erworbene Infektionskrankheit akribisch. Ein Unternehmer, der die Einhaltung aller Vorschriften seiner gesetzlichen Pflicht zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit nicht nachweisen kann, hat verloren. Unternehmer haften auch privat für alle Folgekosten – lebenslang. Dieses Risiko deckt keine private Versicherung ab.
Pandemie-Maßnahmen
In der Corona-Pandemie gelten zudem spezielle Vorschriften zur Vermeidung einer Ansteckung mit SARS COVID-19. Arbeitsflächen, Geräte, Maschinen und Werkzeuge sind regelmäßig zu desinfizieren. Den Beschäftigten muss eine funktionierende persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt werden. Im Zweifelsfall sind täglich Schnelltest vor Arbeitsbeginn durchzuführen. Auf www.werkstedter.de findest Du alles, was Du brauchst.
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