Gefährdungsbeurteilung für Heimarbeit
Redaktion: Hansabrief
PRESSEMITTEILUNG
Braunschweig/gc. „Nicht jeder Arbeitnehmer kann auf ein eigenes Arbeitszimmer zurückgreifen. In vielen Fällen ist das Homeoffice buchstäblich der Laptop auf dem Küchentisch oder der zum Schreibtisch umfunktionierte Wohnzimmertisch. Trotzdem können auch in so einem Homeoffice die Mitarbeiter sicher und entspannt arbeiten“, sagt Michael Lange, Senior Kundenberater bei Hansabrief in Norderstedt.
Computer, Laptops oder Tablets sind so aufzustellen, dass sich möglichst keine Lichtquellen oder Fenster auf den Displays spiegeln. Tageslicht sollte möglichst seitlich auf den Arbeitsplatz treffen. Der Abstand zum Bildschirm sollte zwischen 50 und 70 Zentimeter betragen. Maus, Tastatur und Bildschirm sollten separat gestellt werden können. So lässt sich die Ergonomie am Arbeitsplatz besser gewährleisten. Der Blick sollte von oben senkrecht auf den Bildschirm treffen. Auch sollte die Sitzhaltung öfter gewechselt werden und mit Bewegungspausen unterbrochen werden. „Wichtig ist, dass die Arbeitgeber dafür sorgen, dass es eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung für jedes Homeoffice gibt, wie es das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verlangt“, ergänzt Michael Lange.
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