Suchen

Sonntag, 21. März 2021

Junge Menschen besonders schützen

Kinder- und Jugendarbeit in Deutschland
Redaktion: Hansabrief
PRESSEMITTEILUNG
Norderstedt/gc. „Grundsätzlich ist in der Bundesrepublik Deutschland Kinderarbeit verboten. Doch wie es das Wort grundsätzlich schon beschreibt: Es gibt Ausnahmen. Und weil es diese Ausnahmen gibt, gibt es auch das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und die Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV)“, sagt Michael Lange, Senior Kundenberater bei Hansabrief in Norderstedt.

Kinder und Jugendliche benötigen einen deutlich höheren Arbeitsschutz als Erwachsene, weil sie sich noch in der körperlichen und geistigen Entwicklung befinden. Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz und nach der Kinderarbeitsschutzverordnung sind Arbeitgeber verpflichtet, junge Menschen unter 18 Jahren so zu beschäftigen, dass dies im Einklang mit deren individuellen körperlichen und geistigen Entwicklungsständen steht. Sie sollen vor Gefährdungen am Arbeitsplatz sowie vor Überforderung geschützt werden. Für Jugendliche gilt grundsätzlich die Fünf-Tage-Woche bei einer Arbeitszeit von acht Stunden am Tag. Wochenenden und Feiertage sind grundsätzlich frei. Ebenso gehört die Gewährleistung von ausreichend Freizeit und Erholung dazu.

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
_________________________________________