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Montag, 29. März 2021

Regeln für die Branche

Redaktion: Hansabrief
PRESSEMITTEILUNG
Norderstedt/gc. „Das Arbeitsschutzrecht ist eine komplexe, vielschichte und facettenreiche Angelegenheit. Entsprechend viele Möglichkeiten bestehen für Unternehmer und Betriebsleiter, sich plötzlich vor Gericht verantworten zu müssen. Die sogenannten Branchenregeln der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sind ein  Mittel, um sich hier eine praktische Übersicht mit entsprechenden Handlungsanweisungen zu beschaffen“, empfiehlt Michael Lange von Hansabrief.

Zu beachten ist ist, dass diese DGUV-Branchenregeln kein eigenes Recht schaffen, sondern branchenbezogen das bereits vorhandene Arbeitsschutzrecht verständlich zusammenfassen. So kann die jeweilige DGUV-Branchenregeln als praxisbezogenes Präventionswerkzeug benutzt werden. Sie beinhalten wertvolle Praxistipps zur rechtskonformen Umsetzung arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben.

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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