Berufskrankheit durch Covid-19
von Heiko Wruck
BERICHT
Norderstedt/gc. Bis zum Stichtag 31. Dezember 2020 wurden nach Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) bundesweit 30.329 Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit durch Covid-19 eingereicht.
Die Zahlen wurden in einer Sondererhebung der Unfallversicherungsträger ermittelt. Von den genannten Verdachtsanzeigen wurden bis zum 31. Dezember 22.863 Fälle entschieden. 18.069 Fälle wurden anerkannt. Insgesamt wurden 105.759 Verdachtsanzeigen auf eine Berufserkrankung in 2020 eingereicht. Das war ein Anstieg um 32 Prozent gegenüber 2019. Entschieden wurden 102.623 Fälle. Die Verdachtsanzeigen, bei denen eine Berufskrankheit bestätigt wurde, lag bei 53.880 Fällen. Sie liegt um fast 53 Prozent höher als der Vorjahreswert 2019. Schließlich wurden in 2020 insgesamt 37.886 Berufskrankheitsfälle anerkannt. Das entspricht einer Zunahme um knapp 109 Prozent.
Das bedeutet: Von den in 2020 anerkannten 37.886 Berufserkrankungen entfielen 18.069 Fälle auf Covid-19. Das entspricht 47,70 Prozent. Wenn eine Berufskrankheit anerkannt wurde, haben Betroffene einen Anspruch darauf, Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu bekommen. Arbeitgeber in Deutschland sind gesetzlich verpflichtet, ihren Mitarbeitern sichere und gesunde Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen. Werden ihnen in Folge einer anerkannten Berufskrankheit Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen nachgewiesen, haften sie persönlich für die Folgen. Diese Haftung greift auf das Privatvermögen, wenn das Betriebsvermögen nicht ausreichen sollte. Die Berufsgenossenschaften, Gewerbeämter und gesetzliche Unfallversicherungsträger kontrollieren die Arbeitgeber.
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