Nicht die Maschinen geben den Takt vor
von Heiko Wruck
BERICHT
Norderstedt/gc. Der Mensch muss sich nicht an seine Arbeitsbedingungen anpassen. Sondern die Arbeitsbedingungen müssen den Bedürfnissen des Menschen angepasst werden. Das ist der Sinn von Arbeitsschutz. Erreicht wird dieses Ziel mit zwei Werkzeugen: Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
In Deutschland hat jeder sozialversicherungspflichtig Beschäftigte einen gesetzlichen Anspruch auf einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz. Im Rahmen der Fürsorgepflicht haben Arbeitgeber für sichere und gesunde Arbeitsplätze zu sorgen. Das gilt auch für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz im Homeoffice. Die grundlegenden Rahmenbedingungen dafür sind das Arbeitsschutzgesetz, das Arbeitssicherheitsgesetz sowie verschiedene berufsgenossenschaftliche Vorschriften. All das wird unter dem Begriff „menschengerechte Arbeit“ zusammengefasst. Die etablierten Kriterien dafür sind:
● Gefahrlosigkeit
Dabei geht es darum, das Arbeitsumfeld eines Beschäftigten insgesamt so zu gestalten, dass Arbeitsunfälle und Gesundheitsschädigungen weitgehend ausgeschlossen werden. Das betrifft auch die an diesem Arbeitsplatz eingesetzten Arbeitsmittel und Arbeitsmaterialien sowie die Arbeitsorganisation und die Arbeitsabläufe sowie die Fertigungsprozesse.
● Umsetzbarkeit
Die Anforderungen sind dabei dem Leistungsvermögen der Beschäftigten anzupassen. Die Mitarbeiter müssen physisch und psychisch in der Lage sein, die gestellten Aufgaben in der vorgegebenen Zeit zu erfüllen.
● Gesunderhaltung
Die Arbeit darf auch über einen langen Zeitraum keine Einschränkung des Wohlbefindens und der Gesundheit der Mitarbeiter verursachen. Sie muss zudem geeignet sein, die Gesundheit sowie die Persönlichkeit der Arbeitnehmer hinsichtlich der Entwicklung ihrer körperlichen, sozialen und persönlichen Fähigkeiten zu fördern.
Dafür haben Arbeitgeber die folgenden Kriterien einzuhalten:
● Arbeitsmittel, Arbeitsmaschinen und -geräte sowie Arbeitsmaterialien
müssen immer anwendungssicher zum Einsatz kommen.
● Die Arbeit ist menschengerecht zu gestalten.
● Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Erkrankungen sind zu vermeiden.
Die Arbeitgeber haben die Gesundheit und die Arbeitsfähigkeit ihrer
Beschäftigten zu fördern.
● Arbeitgeber müssen die Auswirkungen des Wandels der Arbeitswelt
beobachten und im täglichen Arbeitsprozess berücksichtigen.
Die Instrumente des Arbeitsschutzes sind ständig weiterzuentwickeln.
Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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