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Donnerstag, 29. Juli 2021

Mit einem Bein im ...

Neues Handbuch Gefährdungsbeurteilung
... von Heiko Wruck
BERICHT
Dortmund/gc. Am 21. August 1996 trat vor 25 Jahren das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Kraft. Seither gehört die für Unternehmen verpflichtende Gefährdungsbeurteilung zu den Neuerungen im Wirtschaftsleben. Doch zahlreiche Klein- und Kleinstbetriebe in Deutschland erfüllen diese gesetzliche Verpflichtung nicht und führen keine Gefährdungsbeurteilung durch. Dieser Missstand betrifft nach Angaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) etwa die Hälfte aller Unternehmen in Deutschland.

Bei der Gefährdungsbeurteilung geht es darum, für jeden Beschäftigten in Deutschland einen möglichst sicheren und gesunden Arbeitsplatz bereitzustellen. Sie ist ein präventives Werkzeug, um Arbeitsunfällen und Berufserkrankungen zu verhindern. Gefährdungsbeurteilungen sind für jeden Arbeitsplatz zu erstellen. Darin werden sämtliche Gefährdungen für die Beschäftigten erfasst und analysiert. Auf dieser Grundlage werden Maßnahmen entwickelt, wie, wann und in welcher Reihenfolge die Gefährdungen ganz oder möglichst weitgehend beseitigt werden können. Gleichzeitig werden auch Termine und Verantwortlichkeiten sowie die Kontrolle der Ergebnisse festgelegt. Die Berufsgenossenschaften kontrollieren, ob die Vorgaben des Arbeitsschutzes von den Unternehmen eingehalten werden. Dazu gehört auch, ob aktuelle Gefährdungsbeurteilungen vorliegen.

Jeder Unternehmer, jede beauftragte Führungskraft und jeder Vorgesetzte ist persönlich haftbar, wenn einer der ihm unterstellten Mitarbeiter bei einem Arbeitsunfall verunglückt. Das kann der Lehrlingsausbilder sein oder der Meister in der Werkstatt. Es kann den Abteilungsleiter ebenso treffen wie den Geschäftsführer oder den Firmeninhaber.

Die BAuA hat jetzt neue „Handbuch Gefährdungsbeurteilung“ aufgelegt. Es enthält die Grundlagen einer Gefährdungsbeurteilung und verfügt über eine PDF-on-Demand-Funktion. Auch aktuelle Aspekte werden darin behandelt, wie zum Beispiel Anforderungen des neuen Mutterschutzgesetzes, psychische Belastungen oder das Homeoffice.

Das „Handbuch Gefährdungsbeurteilung“ gibt es kostenlos auf der Internetseite der BAuA unter www.baua.de/publikationen.

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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