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Montag, 30. August 2021

Aus- und einstempeln

Nahrungsaufnahme ist nicht versichert
... von Heiko Wruck
RATGEBER
Lassahn/gc. Wer die Betriebskantine besucht, um dort zu essen, dabei stürzt und sich verletzt, erleidet keinen Arbeitsunfall.

Auf dem Weg vom Arbeitsplatz bis an die Schwelle zur Kantine und wieder zurück ist das etwas anderes. Diese Wege sind gesetzlich unfallversichert. Die Pausenzeit in der Kantine ist es nicht. Die Nahrungsaufnahme an sich ist eine private Angelegenheit. Der Weg dorthin und wieder zurück an den Arbeitsplatz ist dagegen ein Betriebsweg. Ob die Pausenzeit als bezahlte Arbeitszeit gilt oder nicht, ist für die Bewertung eines Unfalls in der Kantine unerheblich, da es sich nicht um einen Arbeitsunfall handelt. In vielen Unternehmen müssen sich die Mitarbeiter zudem ein- und ausstempeln. Das gilt auch für Pausenzeiten. Hier wird die Trennung zwischen bezahlter (und damit versicherter) Tätigkeit noch klarer.

Das ist übrigens auch beim Toilettengang so. Gesetzlich unfallversichert ist man nur bis zur Türschwelle. Die Erleichterung selbst ist Privatsache.

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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